Rechtsprechung
| FG Sachsen, 07.03.2001 - 2 K 511/99 |
Kurzfassungen/Presse
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Eigenheimzulage aufgrund eines Erlasses des Staatsministeriums rechtmäßig reduziert
Wird zitiert von ... (2)
- FG Sachsen, 10.11.2004 - 7 K 557/03
Kein "Neubau" durch Sanierung eines Altbaus nur wegen Höhe der Aufwendungen; …
Diese Gleichstellung der Förderung von Neu- und Altbauten aber hat der Gesetzgeber gerade nicht gewollt (Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 7. März 2001 - 2 K 511/99, n. v., juris-Dokument).Die Versagung des erhöhten Fördergrundbetrages verstößt auch nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes ( GG ) (so schon ausführlich Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 7. März 2001 - 2 K 511/99, n. v., juris-Dokument, dem sich der Senat insoweit anschließt).
Auch der Grundsatz von Treu und Glauben führt zu keiner anderen Beurteilung (auch insoweit bereits ausführlich Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 7. März 2001 - 2 K 511/99, n. v., juris-Dokument).
Schließlich kann auch das Verbot rückwirkender verschärfender Verwaltungsnormen der Klage nicht zum Erfolg verhelfen (hierzu auch bereits Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 7. März 2001 - 2 K 511/99, n. v., juris-Dokument).
- FG Bremen, 27.11.2003 - 4 K 61/03
Eigenheimzulagenbegünstigung einer Dachkonstruktionsveränderung; Eigenheimzulage
Eine solche Selbstbindung der Verwaltung an eigene Verwaltungsregelungen kann jedoch allenfalls dann eintreten, wenn der Verwaltung ein Beurteilungs- oder Ermessensspielraum zusteht, der durch die Verwaltungsanweisung ausgefüllt werden soll (vgl. Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 7. März 2001 2 K 511/99).
