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   FG Sachsen, 07.12.2009 - 5 K 669/06   

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    Abgrenzung zwischen partiarischem Darlehen und stiller Beteiligung vor dem Hintergrund der Vermeidung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 3 GewStG 1999

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ...  

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.09.2011 - 12 K 12136/08  

    Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von gewinnunabhängigen Entgelten an stille

    Die finanzgerichtliche Rechtsprechung sieht als Gewinnanteile i.S.d. § 8 Nr. 3 GewStG hingegen auch gewinnunabhängige Vergütungen des stillen Gesellschafters an (so Urteil des Bundesfinanzhofes [BFH] vom 19. Oktober 2005 - I R 48/04, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2006, 334; ebenso Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 07. Dezember 2009 - 5 K 669/06, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst [DStRE] 2011, 297).

    Die X darf demnach nur Beteiligungserträge, nicht aber Erträge aus der Hingabe von Darlehen erwirtschaften (vgl. Sächsisches FG in DStRE 2011, 297, unter 3. der Gründe).

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