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   FG Sachsen-Anhalt, 04.05.2006 - 1 K 378/02   

Volltextveröffentlichungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigenhändige Unterschrift des Investitionszulagen-Antrags bei längerer Erkrankung des gesetzlichen Vertreters des Anspruchsberechtigten

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Investitionszulagenanträge und Unterschriftserfordernis - Finanzgericht erkennt Unterschrift der Vertreterin an" von RA Dr. Johannes R. Nebe, FASteuerR, original erschienen in: NWB 2006, 3264 - 3266.

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 207 (Ls.)
  • EFG 2007, 4



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BFH, 30.07.2007 - III B 161/06  

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Verletzung des Rechts auf Gehör; Rüge

    Die Revision ist nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO) wegen einer Divergenz zum Urteil des Finanzgerichts (FG) des Landes Sachsen-Anhalt vom 4. Mai 2006 1 K 378/02 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2007, 4) zuzulassen.

    Eine mögliche Divergenz könnte allenfalls darin zu sehen sein, dass das FG des Landes Sachsen-Anhalt im Urteil in EFG 2007, 4 die Leistung einer Unterschrift durch einen krankheitsbedingt abwesenden Geschäftsführer auch bei postalischer Erreichbarkeit nicht als zumutbar ansah, wohingegen nach Ansicht der Vorinstanz im Streitfall trotz Urlaubsabwesenheit eine eigenhändige Unterschrift wegen der Möglichkeit des Postversandes nicht zwingend ausgeschlossen gewesen sei.

    Eine Abweichung vom Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt in EFG 2007, 4, die eine Revisionszulassung rechtfertigen könnte, liegt schon deshalb nicht vor, weil in dem zitierten Urteilsfall das FA den Zulagenantrag noch innerhalb der Antragsfrist prüfte und die Zulage trotz fehlerhafter Unterschrift auszahlte.

    Die von der Vorinstanz verneinte Frage, ob ein FA Vorkehrungen treffen muss, um noch vor Ablauf der Antragsfrist formelle Mängel eines Investitionszulagenantrags zu entdecken, stellte sich in dem Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt in EFG 2007, 4 nicht.

    Das FG hat hierzu im angefochtenen Urteil keinen Rechtssatz aufgestellt, mit dem es von der Entscheidung des FG des Landes Sachsen-Anhalt in EFG 2007, 4 abgewichen sein könnte, vielmehr hat es eine Wiedereinsetzung wegen des Fehlens eines entsprechenden Antrags, fehlender Nachholung der Unterschrift, Ablaufs der Jahresfrist nach § 110 Abs. 3 AO und wegen Verschuldens der Klägerin abgelehnt.

  • BFH, 17.03.2008 - III B 41/07  

    Eigenhändige Unterzeichnung eines Antrags auf Investitionszulage - Änderbarkeit

    Auch der Hinweis der Klägerin auf das Urteil des FG Sachsen-Anhalt vom 4. Mai 2006 1 K 378/02 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2007, 4), in dem diese Ansicht nicht geteilt wird, rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision.

    Eine etwaige Divergenz zur Entscheidung des FG Sachsen-Anhalt in EFG 2007, 4 ist somit kein Zulassungsgrund.

    Eine Gehörsverletzung ist nicht darin zu sehen, dass das FG in den Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich das Urteil des FG Sachsen-Anhalt in EFG 2007, 4 erwähnt hat.

    Aus dem angefochtenen Urteil geht hervor, dass sich das FG zur Frage einer "längeren Abwesenheit" i.S. des § 150 Abs. 3 Satz 1 AO der Rechtsauffassung des BFH angeschlossen hat und nicht der des FG Sachsen-Anhalt in EFG 2007, 4.

  • BFH, 30.10.2008 - III R 107/07  

    Eigenhändige Unterzeichnung des Investitionszulageantrags einer

    Diese Rechtsauffassung werde durch das rechtskräftige Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 4. Mai 2006 1 K 378/02 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2007, 4) bestätigt.
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