Rechtsprechung
| FG Sachsen-Anhalt, 30.09.2005 - 3 KO 418/05 |
Kurzfassungen/Presse
Wird zitiert von ... (2)
- FG Brandenburg, 30.05.2006 - 1 KO 541/06
Streitwertbemessung und Verfahrensgebühr im Verfahren wegen Aussetzung der …
Der Erinnerungsführer bringt vor, dass nach einer Entscheidung des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 30.9.2005 3 KO 418/05, EFG 2006, 138) klärungsbedürftig sei, ob nicht der Mindeststreitwert zur Anwendung kommen müsse.Ebenso wenig habe sich das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt bisher materiellrechtlich mit dieser Frage mit seinem Beschluss vom 30.9.2005 3 KO 418/05 befasst.
- FG Baden-Württemberg, 23.01.2006 - 13 KO 5/05
Mindeststreitwert im AdV-Verfahren nach § 69 Abs. 3 FGO
Durch die Verweisung in § 53 Abs. 3 GKG n. F. nur auf § 52 Abs. 1 und 2 GKG n. F. ist die Anwendung des von § 52 Abs. 4 GKG n. F., der einen Mindeststreitwert von 1.000,- EURO vorsieht, im Verfahren nach § 69 Abs. 3 und 5 FGO ausgeschlossen (so auch Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 09. November 2004 6 V 47/04, nicht veröffentlicht; zweifelnd FG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. September 2005 3 KO 418/05, Entscheidungen der Finanzgerichte-EFG-2006, 138; Brandis in Tippke/Kruse, Abgabenordnung (AO) und FGO, Vor § 135 FGO Randnummer 107 a).
