Rechtsprechung
| FG Schleswig-Holstein, 03.08.2006 - 5 V 69/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 130 InsO, § 34 Abs 1 AO 1977, § 69 AO 1977, § 191 Abs 1 S 1 AO 1977, § 69 Abs 3 FGO
Ämterübergreifender Informationsaustausch - Kenntnis der Zahlungseinstellung und Zahlungsunfähigkeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wissenszurechnung im Rahmen des § 130 InsO
Zeitschriftenfundstellen
- EFG 2007, 89
Wird zitiert von ... (4)
- BSG, 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R
Nachversicherung - vorsätzliche Vorenthaltung der Beiträge durch Dienstherrn - …
Zwar ist eine Wissenszurechnung zwischen verschiedenen Behörden (wie hier zwischen dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und der Bezirksfinanzdirektion) nicht möglich (s BGH vom 29.6.2006 - IX ZR 167/04 - Juris; ferner zB Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht vom 3.8.2006 - 5 V 69/06, EFG 2007, 89, 91); die geschilderten Grundsätze bewirken bei dem konkreten Anlass des Schreibens des Justizministeriums jedoch eine Kenntniszurechnung innerhalb der Bezirksfinanzdirektion (hier der - jedenfalls aktenmäßigen: hierzu BGH vom 2.2.1996, BGHZ 132, 30, 35 - Kenntnis des Referats 51/2 über die noch durchzuführende Nachversicherung). - BGH, 30.06.2011 - IX ZR 155/08
Insolvenzrecht - Kann Baubehörde mit Steuerschulden aufrechnen?
Eine Wissenszurechnung zwischen verschiedenen Behörden ist danach von weiteren Voraussetzungen abhängig, auch wenn sie demselben Rechtsträger - hier dem Beklagten - angehören (…vgl. BSGE 100, 215 Rn. 20; OLG Frankfurt, OLGR 2003, 178 f; Schleswig-Holsteinisches FG, EFG 2007, 89, 91). - LSG Hamburg, 20.04.2011 - L 2 R 33/10 Gehalt und Grenzen des vom BSG formulierten Grundsatzes werden deutlich an der von ihm zitierten Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts (Beschluss vom 3. August 2006 - 5 V 69/06 - juris) mit den folgenden Leitsätzen:.
- LSG Hamburg, 16.03.2011 - L 2 R 140/09 Gehalt und Grenzen des vom BSG formulierten Grundsatzes werden deutlich an der von ihm zitierten Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts (Beschluss vom 3. August 2006 - 5 V 69/06 - juris) mit den folgenden Leitsätzen:.
Für Blogger: