Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 18.03.2002 - III 148/01   

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Keine ernsthaften Zweifel an der Verfassungsgemäßheit des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 v. 24. März 1999

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • EFG 2002, 775



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Wird zitiert von ... (3)  

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.09.2002 - 5 V 1336/02  

    Verfassungsmäßigkeit der Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 Satz 2 EStG i.d.F.

    Die Umstände, aus denen sich eine solche unbillige Härte ergibt, hat der Steuerpflichtige daher konkret vorzutragen (vgl. Beschluss des FG Schleswig-Holstein vom 18. März 2002, Az.: III 148/2001, EFG 2002, 775; Rev. eingelegt, Az. des BFH XI B 94/02).
  • FG München, 16.07.2002 - 4 V 1973/02  

    Keine Aussetzung der Vollziehung wegen angeblicher Verfassungswidrigkeit des

    Selbst bei einer Verfassungswidrigkeit des ErbStG geht das öffentliche Interesse an einer geordneten Haushaltsführung dem Aussetzungsinteresse des Steuerpflichtigen vor (s. BMF-Erlaß vom 06.12.2001, BStBl I 2001, 985 i.V.m. Erlaß zum 10.04.1995 Tz. IV, BStBl I 1995, 265; s. Gräber a.a.O. Rz. 88 zu § 69 m.w.N.; s.a. Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Beschluss vom 18. März 2002 III 148/2001, EFG 2002, 775), zumal angesichts der Steuer i.H.v. 14.433 DM ein berechtigtes Interesse des Antragstellers nicht ersichtlich ist, derart, dass ihm durch die Ablehnung irreparable Nachteile drohen.
  • FG Hessen, 20.09.2002 - 9 V 1812/02  

    Ermäßigter Steuersatz; Verfassungsmäßigkeit; Fünftelregelung - Aussetzung der

    Soweit einzelne Finanzgerichte zu anderen Entscheidungen gelangt sind (u.a. Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Beschluss vom 18. März 2002 III 148/2001, Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 775), vermochte sich das Gericht diesen nicht anzuschließen.
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