Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 29.04.2010 - 1 K 234/06   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    §§ 173 Abs. 2, 171 Abs. 4, 129 AO
    Kein Ende der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO durch im Rahmen einer Außenprüfung ergangenem Änderungsbescheid

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befugnis zur Änderung eines Steuerbescheids aufgrund offenbarer Unrichtigkeit gemäß § 129 AO

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ...  

  • BFH, 30.03.2011 - I R 41/10  

    Ablaufhemmung bei Außenprüfung - Zweck des § 171 Abs. 4 Satz 2 AO

    Einspruch und Klage gegen den Berichtigungsbescheid hatten keinen Erfolg; das Finanzgericht (FG) führte u. a. aus, dass der Bescheid nicht nach dem Ablauf der Festsetzungsfrist erlassen worden sei, da der Fristablauf gemäß § 171 Abs. 4 AO gehemmt gewesen sei (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 29. April 2010 1 K 234/06).
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