Rechtsprechung
   FG Thüringen, 25.10.2001 - III 1084/99   

Volltextveröffentlichungen

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    Büro- und Praxisräume im Wohnhaus als Betriebsstätte oder häusliches Arbeitszimmer; Begriff eines häuslichen Arbeitszimmers; Steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses unter nahen Angehörigen; Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung wegen der im Wege einer Ortsbesichtigung gewonnenen neuen Erkenntnisse; Einkommensteuer 1996

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ...  

  • BFH, 04.06.2003 - IV B 141/02  

    Antrag auf Tatbestandsberichtigung bei Unrichtigkeiten im Tatbestand des

    Soweit die Kläger mit dem Hinweis auf die beim BFH anhängigen Verfahren (FG Berlin, Urteil vom 23. April 2001 8 K 8466/99, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2001, 887, Revisionsverfahren beim BFH unter VI R 70/01, zwischenzeitlich erledigt durch Urteil vom 19. September 2002, BFHE 200, 336, BStBl II 2003, 139; FG Nürnberg, Urteil vom 23. Mai 2001 III 177/2000, EFG 2001, 1182, Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH unter IV B 142/01 --zwischenzeitlich Revision zugelassen IV R 9/03--; Thüringer FG, Urteil vom 25. Oktober 2001 III 1084/99, Revisionsverfahren beim BFH unter IV R 3/02) die Zulassung der Revision auf § 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative FGO stützen, fehlt es bereits an der Darlegung, in welcher konkreten Rechtsfrage das FG von den genannten Entscheidungen abgewichen sei, so dass eine Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten wäre.
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