Rechtsprechung
   FG Thüringen, 25.11.2004 - IV 1221/04   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerblicher Grundstückshandel durch Errichtung eines Konsummarktes auf eigenem Grundstück und anschließenden Verkauf des Gesamtobjektes; Gewerbesteuermessbetrag 1992

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    Gewerblicher Grundstückshandel durch Errichtung eines Konsummarktes auf eigenem Grundstück und anschließenden Verkauf des Gesamtobjektes; Gewerbesteuermessbetrag 1992

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • EFG 2005, 1062



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Wird zitiert von ... (7)  

  • BFH, 09.11.2006 - IV R 21/05  

    Abweichendes Wirtschaftsjahr der Personen-Obergesellschaft - hier kein Missbrauch

    Gleichwohl hat der Gesetzgeber die Wahl des Wirtschaftsjahres in § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG i.d.F. des Einkommensteuerreformgesetzes 1974 vom 5. August 1974 nicht von diesen Voraussetzungen abhängig gemacht und die bis dahin gültige Regelung des § 2 Abs. 5 Nr. 2 EStG 1974, die inhaltlich § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG entspricht, in § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG 1975 übernommen (dazu auch HHR/K.-H. Bauer, § 4a EStG Anm. 3; Zimmermann, EFG 2005, 1062).
  • FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 92/06  

    Erweiterten Kürzungen gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG

    Dafür unerheblich sei, dass die Errichtung durch einen Generalunternehmer erfolgte (vgl. Urt. des FG Thüringen vom 25.11.2004, IV 1221/04), denn die Baubetreuung lag bei der Firma A Tochtergesellschaft.

    Als solche Aktivitäten sind insbesondere Erschließungsmaßnahmen etwa durch den Ankauf oder die Abtretung von Straßenland sowie Maßnahmen der Bebauungsplanung angesehen worden (siehe BFH vom 08.09.2005 IV R 38/03, BFHE 211, 195 , BStBl II 2006, 166 ; Thüringer Finanzgericht vom 25.11.2004 IV 1221/04, EFG 2005, 1062 ).

    Dafür unerheblich sei, dass die Errichtung durch einen Generalunternehmer erfolgte (vgl. Urt. des FG Thüringen vom 25.11.2004, IV 1221/04), denn die Baubetreuung lag bei der Firma A Tochtergesellschaft, welche sie lediglich auf die Firma A übertragen hat.

  • FG Düsseldorf, 21.03.2006 - 10 K 3348/99  

    Gewerblicher Grundstückshandel; Grundstücksbebauung; Veräußerungsabsicht;

    Soweit der Beklagte schließlich auf Entscheidungen verschiedener Finanzgerichte verweist (Urteil des Finanzgerichts Köln vom 29. April 2003 - 8 K 7540/99, EFG 2004, 650; Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 8. Mai 2003 - 16 K 12052/98, EFG 2004, 186; Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 25. November 2004 - IV 1221/04, EFG 2005, 1062), in denen möglicherweise eine Rechtsmeinung vertreten worden ist, die mit derjenigen des erkennenden Senats nicht übereinstimmt, ist dies ebenfalls unschädlich.
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  • FG Thüringen, 25.11.2004 - IV 415/02  

    Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels bei der Veräußerung eines einzigen

    Wegen der weiteren Begründung wird auf das Urteil IV 1221/04 verwiesen.
  • FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 94/06  

    Verschulden bei der Wiedereinsetzung

    Dafür unerheblich sei, dass die Errichtung durch einen Generalunternehmer erfolgte (vgl. Urt. des FG Thüringen vom 25.11.2004, IV 1221/04), denn die Baubetreuung lag bei der Firma A Tochtergesellschaft.
  • FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 107/07  

    AfA kann nur bei Anlagevermögen geltend gemacht werden

    Dafür unerheblich sei, dass die Errichtung durch einen Generalunternehmer erfolgte (vgl. Urt. des FG Thüringen vom 25.11.2004, IV 1221/04), denn die Baubetreuung lag bei der Firma A Tochtergesellschaft.
  • FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 108/07  

    Verschulden bei der Wiedereinsetzung

    Dafür unerheblich sei, dass die Errichtung durch einen Generalunternehmer erfolgte (vgl. Urt. des FG Thüringen vom 25.11.2004, IV 1221/04), denn die Baubetreuung lag bei der Firma A Tochtergesellschaft.
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