Rechtsprechung
| FG Thüringen, 25.11.2004 - IV 1221/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewerblicher Grundstückshandel durch Errichtung eines Konsummarktes auf eigenem Grundstück und anschließenden Verkauf des Gesamtobjektes; Gewerbesteuermessbetrag 1992
- rechtsportal.de
Gewerblicher Grundstückshandel durch Errichtung eines Konsummarktes auf eigenem Grundstück und anschließenden Verkauf des Gesamtobjektes; Gewerbesteuermessbetrag 1992
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- FG Thüringen, 25.11.2004 - IV 1221/04
- BFH, 07.05.2008 - X R 50/04
Zeitschriftenfundstellen
- EFG 2005, 1062
Wird zitiert von ... (7)
- BFH, 09.11.2006 - IV R 21/05
Abweichendes Wirtschaftsjahr der Personen-Obergesellschaft - hier kein Missbrauch …
Gleichwohl hat der Gesetzgeber die Wahl des Wirtschaftsjahres in § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG i.d.F. des Einkommensteuerreformgesetzes 1974 vom 5. August 1974 nicht von diesen Voraussetzungen abhängig gemacht und die bis dahin gültige Regelung des § 2 Abs. 5 Nr. 2 EStG 1974, die inhaltlich § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG entspricht, in § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG 1975 übernommen (dazu auch HHR/K.-H. Bauer, § 4a EStG Anm. 3; Zimmermann, EFG 2005, 1062). - FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 92/06
Erweiterten Kürzungen gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG
Dafür unerheblich sei, dass die Errichtung durch einen Generalunternehmer erfolgte (vgl. Urt. des FG Thüringen vom 25.11.2004, IV 1221/04), denn die Baubetreuung lag bei der Firma A Tochtergesellschaft.Als solche Aktivitäten sind insbesondere Erschließungsmaßnahmen etwa durch den Ankauf oder die Abtretung von Straßenland sowie Maßnahmen der Bebauungsplanung angesehen worden (siehe BFH vom 08.09.2005 IV R 38/03, BFHE 211, 195 , BStBl II 2006, 166 ; Thüringer Finanzgericht vom 25.11.2004 IV 1221/04, EFG 2005, 1062 ).
Dafür unerheblich sei, dass die Errichtung durch einen Generalunternehmer erfolgte (vgl. Urt. des FG Thüringen vom 25.11.2004, IV 1221/04), denn die Baubetreuung lag bei der Firma A Tochtergesellschaft, welche sie lediglich auf die Firma A übertragen hat.
- FG Düsseldorf, 21.03.2006 - 10 K 3348/99
Gewerblicher Grundstückshandel; Grundstücksbebauung; Veräußerungsabsicht; …
Soweit der Beklagte schließlich auf Entscheidungen verschiedener Finanzgerichte verweist (Urteil des Finanzgerichts Köln vom 29. April 2003 - 8 K 7540/99, EFG 2004, 650; Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 8. Mai 2003 - 16 K 12052/98, EFG 2004, 186; Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 25. November 2004 - IV 1221/04, EFG 2005, 1062), in denen möglicherweise eine Rechtsmeinung vertreten worden ist, die mit derjenigen des erkennenden Senats nicht übereinstimmt, ist dies ebenfalls unschädlich.
- FG Thüringen, 25.11.2004 - IV 415/02
Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels bei der Veräußerung eines einzigen …
Wegen der weiteren Begründung wird auf das Urteil IV 1221/04 verwiesen. - FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 94/06
Verschulden bei der Wiedereinsetzung
Dafür unerheblich sei, dass die Errichtung durch einen Generalunternehmer erfolgte (vgl. Urt. des FG Thüringen vom 25.11.2004, IV 1221/04), denn die Baubetreuung lag bei der Firma A Tochtergesellschaft. - FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 107/07
AfA kann nur bei Anlagevermögen geltend gemacht werden
Dafür unerheblich sei, dass die Errichtung durch einen Generalunternehmer erfolgte (vgl. Urt. des FG Thüringen vom 25.11.2004, IV 1221/04), denn die Baubetreuung lag bei der Firma A Tochtergesellschaft. - FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 108/07
Verschulden bei der Wiedereinsetzung
Dafür unerheblich sei, dass die Errichtung durch einen Generalunternehmer erfolgte (vgl. Urt. des FG Thüringen vom 25.11.2004, IV 1221/04), denn die Baubetreuung lag bei der Firma A Tochtergesellschaft.
