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   FG Hamburg, 15.12.1995 - II 46/94   

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FG Hamburg, 15.12.1995 - II 46/94 (https://dejure.org/1995,10979)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15.12.1995 - II 46/94 (https://dejure.org/1995,10979)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15. Dezember 1995 - II 46/94 (https://dejure.org/1995,10979)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 732
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Hamburg, 30.04.2008 - 3 K 17/07

    Erbschaftsteuerrecht: Erlass bzw. niedrigere Festsetzung von Erbschaftsteuer im

    Die bisherige Rechtsprechung zu einem Steuererlass im Billigkeitswege in Erbrechtsfällen beschränkte sich - soweit ersichtlich - auf die Frage der Anwendung einer günstigen Steuerklasse für Verlobte in den Fällen, in denen der Verlobte kurz vor der geplanten Eheschließung verstarb (FG Berlin Urteil vom 12.12.1995 V 348/95, EFG 1996, 480; FG Hamburg Urteil vom 15.12.1995 II 46/94, EFG 1996, 732; FG Baden-Württemberg Urteil vom 04.10.1984 IX 345/82, EFG 1985, 249) und bei fehlgeschlagener Adoption (FG Düsseldorf Urteil vom 05.07.2000 4K 5245/96AO, UVR 2000, 395).
  • FG Hamburg, 02.10.2007 - 3 K 17/07

    Finanzgerichtsordnung/Zivilprozessordnung: Unparteilichkeit eines richterlichen

    Unstreitig hat die Berichterstatterin im Übrigen auch auf das - vom BFH aufgehobene - damals einen sachlichen Billigkeitsgrund und eine Ermessensreduzierung auf null bejahende erstinstanzliche Urteil des hiesigen Erbschaftsteuersenats hingewiesen (vom 15. Dezember 1995 II 46/94, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1996, 732 m. Bespr. Beil. 10, 37), das an frühere Rechtsprechung zugunsten eines sachlichen Billigkeitserlasses anknüpfte (Anschluss an FG Baden-Württemberg vom 4. Oktober 1984 IX 345/82, EFG 1985, 249, Revision durch BFH vom 16. September 1987 II R 186/84 zurückgewiesen gemäß Art. 1 Nr. 7 BFH-Entlastungsgesetz -BFHEntlG- ohne Begründung, n.v.).
  • FG Hamburg, 29.11.2004 - III 246/02

    Erbschaftsteuer: Negative Vorschenkungen

    Dabei kann dahinstehen, ob ausnahmsweise eine Ermessensreduzierung auf null dann denkbar ist, wenn ein erbschaftsteuerlicher Nachteil allein darauf beruht, dass eine steuergünstigere rechtsgeschäftliche Gestaltung allein aufgrund äußerer Umstände - z.B. wegen verzögernder Mitwirkung von Behörden oder Dritten - nicht vor dem Tod des Erblassers abgeschlossen werden konnte (u.U. verneinend BFH vom 23. März 1998, II R 41/96, BFHE 185, 270 , BStBl II 1998, 396 ; seinerzeit bejahend die erkennende Vorinstanz FG Hamburg vom 15. Dezember 1995, II 46/94, EFG 1996, 732, zustimmend zu FG Baden-Württemberg vom 4. Oktober 1984, IX 345/82, EFG 1985, 249, rechtskräftig gem. Art. 1 Nr. 7 BFHEntlG , jeweils betreffend Tod des Verlobten nach Aufgebot und vor Heirat).
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