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   FG Niedersachsen, 13.12.2005 - 13 K 327/05   

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https://dejure.org/2005,16994
FG Niedersachsen, 13.12.2005 - 13 K 327/05 (https://dejure.org/2005,16994)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.12.2005 - 13 K 327/05 (https://dejure.org/2005,16994)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - 13 K 327/05 (https://dejure.org/2005,16994)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ausnahmsweise Nichtigkeit eines Schätzungsbescheides bei willkürlicher Schätzung - Zulässigkeit einer Feststellungsklage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 125 Abs. 1 AO; § 152 Abs. 1 S. 1 AO
    Begründungserfordernis für die Festsetzung eines Verspätungszuschlags; Voraussetzungen für die Nichtigkeit eines Schätzungsbescheides bei freier Schätzung; Umfang des Schätzungsermessens; Anforderungen für das Vorliegen eines besonders schweren Fehlers im Sinne des § ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 125 § 152 § 162
    Verspätungszuschlag; Ermessen; Nichtigkeit; Steuerbescheid; Schätzung; Vorbehaltsschätzung - Ermessen beim Verspätungszuschlag, Nichtigkeit des Steuerbescheids bei freier Schätzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ermessen beim Verspätungszuschlag, Nichtigkeit des Steuerbescheids bei freier Schätzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begründungserfordernis für die Festsetzung eines Verspätungszuschlags; Voraussetzungen für die Nichtigkeit eines Schätzungsbescheides bei freier Schätzung; Umfang des Schätzungsermessens; Anforderungen für das Vorliegen eines besonders schweren Fehlers im Sinne des § ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 20.12.2000 - I R 50/00

    Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.12.2005 - 13 K 327/05
    Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, muss anhand der jeweiligen für das Verhalten der Behörde maßgebenden Rechtsvorschriften beurteilt werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BFHE 194, 1, BStBl. II 2001, 381, m.w.N.).

    Nichtigkeit ist selbst bei groben Schätzungsfehlern, die auf der Verkennung der tatsächlichen Gegebenheiten oder der wirtschaftlichen Zusammenhänge beruhen, regelmäßig nicht anzunehmen (BFH-Urteil in BFHE 194, 1, BStBl. II 2001, 381).

    Es ist dann davon auszugehen, dass die Schätzung nicht mehr mit der Rechtsordnung und den diese Ordnung tragenden Prinzipien in Einklang steht, da das FA grundsätzlich gehalten ist, diejenigen Erkenntnismittel, deren Beschaffung und Verwertung ihm zumutbar und möglich gewesen wäre, auszuschöpfen (BFH-Urteil in BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381).

    Die Schätzung darf nicht dazu verwendet werden, "die Steuererklärungspflichtverletzung zu sanktionieren und den Kläger zur Abgabe der Erklärungen anzuhalten" (BFH in BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381); "Strafschätzungen" gilt es zu vermeiden.

  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.12.2005 - 13 K 327/05
    Die Vorschriften über die Schätzung erlauben es, Tatsachenfeststellungen mit einem geringeren Grad an Überzeugung zu treffen, als dies in der Regel (nach § 88 AO) geboten ist (sog. Reduzierung des Beweismaßes; vgl. Senatsurteile vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462; vom 14. August 1991 X R 86/88, BFHE 165, 458, BStBl. II 1992, 128).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.12.2005 - 13 K 327/05
    a) Art. 103 Abs. 1 GG gewährt das Recht, sich über Tatsachen, Beweisergebnisse und die Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfG vom 30.10.1990 2 BvR 562/88, BVerfGE 83, 24).
  • BFH, 10.07.1997 - V R 94/96

    Durchsetzung des Anspruchs auf Ausstellung einer Rechnung mit gesondertem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.12.2005 - 13 K 327/05
    Solche sind einer Feststellung i.S. v. § 41 FGO zugänglich (BFH-Urteil vom 10.07.1997 V R 94/96, BStBl II 1997, 707).
  • BFH, 14.08.1991 - X R 86/88

    Bei der Festsetzung von Hinterziehungszinsen aufgrund geschätzter

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.12.2005 - 13 K 327/05
    Die Vorschriften über die Schätzung erlauben es, Tatsachenfeststellungen mit einem geringeren Grad an Überzeugung zu treffen, als dies in der Regel (nach § 88 AO) geboten ist (sog. Reduzierung des Beweismaßes; vgl. Senatsurteile vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462; vom 14. August 1991 X R 86/88, BFHE 165, 458, BStBl. II 1992, 128).
  • FG Niedersachsen, 13.12.2005 - 13 K 427/05

    Anforderungen an die Erkennbarkeit von Ermessenserwägungen in einem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.12.2005 - 13 K 327/05
    Diese Frage lässt sich indes regelmäßig durch unmittelbare Anfechtung des Schätzungsbescheides und damit durch eine Gestaltungsklage klären, wie auch das Parallelverfahren des Klägers zur Umsatzsteuer 2003 (13 K 427/05) zeigt.
  • FG Hamburg, 28.02.2008 - 4 K 307/07

    Abgabenordnung; Prozessrecht: Nichtigkeit eines Steuerbescheids

    Diesen Fallkonstellationen ist nach Auffassung des beschließenden Senats die Sachverhaltsvariante gleich zu stellen, dass der Schätzungsbescheid in keiner Weise erkennen lässt, dass überhaupt und gegebenenfalls welche Schätzungserwägungen angestellt wurden (ähnlich FG Münster, Urteil vom 25.4.2006, 11 K 1172/05 E, juris; Niedersächsisches FG, Urteil vom 13.12.2005, 13 K 327/05, juris).
  • FG Hamburg, 17.12.2007 - 4 V 371/07

    Abgabenordnung, Prozessrecht: Nichtigkeit eines Steuerbescheides - Zulässigkeit

    Diesen Fallkonstellationen ist nach Auffassung des beschließenden Senats die Sachverhaltsvariante gleich zu stellen, dass der Schätzungsbescheid in keiner Weise erkennen lässt, dass überhaupt und gegebenenfalls welche Schätzungserwägungen angestellt wurden (ähnlich FG Münster, Urteil vom 25.04.2006, 11 K 1172/05 E, [...]; Niedersächsisches FG, Urteil vom 13.12.2005, 13 K 327/05, [...]).
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