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   FG Saarland, 26.08.2009 - 1 K 1197/06   

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https://dejure.org/2009,34019
FG Saarland, 26.08.2009 - 1 K 1197/06 (https://dejure.org/2009,34019)
FG Saarland, Entscheidung vom 26.08.2009 - 1 K 1197/06 (https://dejure.org/2009,34019)
FG Saarland, Entscheidung vom 26. August 2009 - 1 K 1197/06 (https://dejure.org/2009,34019)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schätzungsbefugnis bei Abgabe unvollständiger Steuererklärungen einer Kapitalgesellschaft; Zuschätzung des Aufgabegewinns bei tatsächlicher Verständigung über die Verlegung des Orts der Geschäftsleitung ins Ausland; Keine Verpflichtung zur Abhaltung eines ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schätzungsbefugnis bei Abgabe unvollständiger Steuererklärungen einer Kapitalgesellschaft - Zuschätzung des Aufgabegewinns bei tatsächlicher Verständigung über die Verlegung des Orts der Geschäftsleitung ins Ausland - Keine Verpflichtung zur Abhaltung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 02.02.1982 - VIII R 65/80

    Schätzungsmethode - Aufschlagschätzung - Aufbewahrungsfrist - Buchführung -

    Auszug aus FG Saarland, 26.08.2009 - 1 K 1197/06
    Erst in diesem Stadium setzen die Schätzungsüberlegungen ein, die aus dem festgestellten Sachverhalt folgern, dass die Besteuerungsgrundlagen in einer wahrscheinlichen Höhe verwirklicht worden sind (BFH vom 2. Februar 1982 VIII R 65/80, BStBl II 1982, 409 ).
  • BFH, 07.04.2009 - XI B 115/08

    Verfahrensmangel - Berechtigtes Interesse an einer Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus FG Saarland, 26.08.2009 - 1 K 1197/06
    Verletzt der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflicht, indem er die Jahressteuererklärung nicht abgibt, ist das Finanzamt nicht gehalten, im Rahmen der Umsatzsteuerfestsetzung für das Kalenderjahr Umsätze und Vorsteuerbeträge nur in der Höhe zu schätzen, in der sie vom Steuerpflichtigen bei den Voranmeldungen angegeben wurden (BFH vom 7. April 2009 XI B 115/08, juris).
  • BFH, 26.04.1983 - VIII R 38/82

    Sachliche Unrichtigkeit - Nachkalkulation - Buchführungsergebnis -

    Auszug aus FG Saarland, 26.08.2009 - 1 K 1197/06
    Soweit sie sich zuungunsten des Steuerpflichtigen auswirkt, muss er sie hinnehmen, zumal wenn er den Anlass für die Schätzung gegeben hat (BFH vom 26. April 1983 VIII R 38/82, BStBl II 1983, 618 ).
  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus FG Saarland, 26.08.2009 - 1 K 1197/06
    In einem solchen Fall ist die Sachaufklärungspflicht des Finanzamts eingeschränkt (vgl. dazu BFH vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BStBl II 1989, 462 ).
  • FG München, 24.04.1998 - 7 K 3785/97

    Voraussetzung für eine ausreichende Bezeichnung des Klagegegenstandes in der

    Auszug aus FG Saarland, 26.08.2009 - 1 K 1197/06
    Aus diesen Gründen ist eine Erörterung nur mit dem Steuerpflichtigen durchzuführen, der seiner Erklärungspflicht nachgekommen ist (FG München vom 24. April 1998 7 K 3785/97, EFG 1998, 1310).
  • BFH, 20.12.2000 - I R 50/00

    Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG

    Auszug aus FG Saarland, 26.08.2009 - 1 K 1197/06
    Solche Abweichungen sind notwendig mit einer Schätzung verbunden, die in Unkenntnis der wahren Gegebenheiten erfolgt (BFH vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BStBl II 2001, 381 ).
  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus FG Saarland, 26.08.2009 - 1 K 1197/06
    Schätzungen müssen in sich schlüssig sein; ihre Ergebnisse müssen wirtschaftlich vernünftig und möglich sein (BFH vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BStBl II 1986, 226 ).
  • BFH, 22.08.2012 - I B 86/11

    Tatsächliche Verständigung über den Ort der Geschäftsleitung

    Nachdem das FG die Klagen im ersten Rechtsgang abgewiesen hatte (Urteile vom 26. August 2009  1 K 1197/06, juris --betreffend die Festsetzung der Körperschaftsteuer-- und 1 K 1198/06 --betreffend die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags--), hat der Senat die Verfahren auf die Nichtzulassungsbeschwerden der Klägerin hin an das FG zurückverwiesen, weil die Vorinstanz sich nicht mit den Einwänden der Klägerin gegen die Berücksichtigung des "Aufgabegewinns" befasst hatte (Senatsbeschlüsse vom 10. Juni 2010 I B 185/09 und I B 186/09, BFH/NV 2010, 1864).
  • BFH, 10.06.2010 - I B 186/09

    Liquidationsbesteuerung nach Wegzug einer GmbH ins Ausland (vor SEStEG)

    Das Finanzgericht (FG) des Saarlandes hat sie mit Urteil vom 26. August 2009  1 K 1197/06 als unbegründet abgewiesen.
  • BFH, 06.07.2012 - V B 103/11

    Zur Aufforderung, einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) mit Urteil vom 26. August 2009  1 K 1197/06 wegen Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer für 2001 und 2002 ab.

    Daraufhin erhob die Klägerin insoweit Restitutionsklage (1 K 1450/10) mit dem Antrag, die Nichtigkeit des Urteils vom 26. August 2009 (1 K 1197/06) festzustellen.

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