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   FG Hessen, 02.07.2013 - 13 K 985/13   

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https://dejure.org/2013,24395
FG Hessen, 02.07.2013 - 13 K 985/13 (https://dejure.org/2013,24395)
FG Hessen, Entscheidung vom 02.07.2013 - 13 K 985/13 (https://dejure.org/2013,24395)
FG Hessen, Entscheidung vom 02. Juli 2013 - 13 K 985/13 (https://dejure.org/2013,24395)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33; BGB § 1379
    Absetzbarkeit von Aufwendungen für Wertgutachten bei der Scheidung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Absetzbarkeit von Aufwendungen für Wertgutachten bei der Scheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Gutachterkosten im Scheidungsverfahren keine außergewöhnliche Belastung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Gutachterkosten - Wertgutachten bei Scheidung nicht steuerlich abziehbar

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kosten eines Wertgutachten im Rahmen eines Ehescheidungsverfahrens keine außergewöhnliche Belastung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur steuerlichen Absetzbarkeit von Aufwendungen für ein Wertgutachten bei Scheidung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Abzug von Aufwendungen für ein Wertgutachten im Scheidungsverfahren

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für ein Wertgutachten bei Scheidung

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Kosten für Wertgutachten bei Scheidung steuerlich nicht absetzbar

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Kosten für Scheidung können steuerlich absetzbar sein

  • kanzlei-weinhold.de (Kurzinformation)

    Kosten für freiwilliges Wertgutachten bei Scheidung steuerlich nicht absetzbar

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Zur steuerlichen Absetzbarkeit von Aufwendungen für ein Wertgutachten bei Scheidung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kosten von Wertgutachten im Scheidungsverfahren steuerlich nicht absetzbar - Steuerrecht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Absetzbarkeit von Wertgutachten im Scheidungsverfahren - Steuerrecht

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für ein Wertgutachten bei Scheidung

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für ein Wertgutachten bei Scheidung

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 515
  • EFG 2013, 1844
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.05.2011 - VI R 42/10

    Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus FG Hessen, 02.07.2013 - 13 K 985/13
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des BFH vom 12. Mai 2011 (VI R 42/10, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2011, 1426), mit dem dieser seine bisherige Rechtsprechung zur Berücksichtung von Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastung aufgegeben hat und nunmehr darauf abstellt, dass sich der Steuerpflichtige nicht mutwillig oder leichtfertig auf den Prozess eingelassen hat, er den Prozess vielmehr unter verständiger Würdigung des Für und Wider eingegangen sein muss.

    28 Ob die Kosten eines Wertgutachtens zu den Kosten eines Zivilprozesses gehören, war vom BFH in seinem Urteil vom 12. Mai 2011 (VI R 42/10) nicht zu entscheiden.

  • BFH, 30.06.2005 - III R 27/04

    Kosten der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung in einem gerichtlichen

    Auszug aus FG Hessen, 02.07.2013 - 13 K 985/13
    In der Begründung zitiert er das Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 30. Juni 2005 (III R 27/04, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2006, 492), nach dem Aufwendungen für die Auseinandersetzung gemeinsamen Vermögens anlässlich einer Scheidung nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind, unabhängig davon, ob die Eheleute die Vermögensverteilung selbst regeln oder die Entscheidung dem Familiengericht übertragen.

    Aufwendungen erwachsen dem Steuerpflichtigen zwangsläufig (Legaldefinition des § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG), wenn er sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann und soweit die Aufwendungen den Umständen nach notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht übersteigen (BFH-Urteil, III R 27/04).

  • BGH, 06.05.1982 - IX ZR 36/81

    Umfang des Auskunfts- und Wertermittlungsanspruchs

    Auszug aus FG Hessen, 02.07.2013 - 13 K 985/13
    (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 6. Mai 1982 IX ZR 36/81, Neue Juristischen Wochenschrift - NJW - 1982, 1643; Brudermüller in: Palandt, BGB, 72. Auflage 2013, § 1379 Rdnr. 14; Koch in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage 2010, § 1379 Rdnr. 21).
  • BFH, 02.10.1981 - VI R 38/78

    Verfahrenskosten, die im Anschluß an die Ehescheidung im Zusammenhang mit einem

    Auszug aus FG Hessen, 02.07.2013 - 13 K 985/13
    Er beruft sich dabei zudem auf das BFH-Urteil vom 2. Oktober 1981 (VI R 38/78, BStBl II 1982, 116), mit dem der BFH ausgesprochen hat, dass Ehescheidungskosten für einen Steuerpflichtigen grundsätzlich zwangsläufig entstehen.
  • FG Hessen, 28.06.2017 - 1 K 19/16

    UStG n.F. § 4 Nr.14 Buchst. b S.1 und 2, Art. 132 Abs.1 Buchst. b MwStSystRL

    Das FG Schleswig-Holstein habe festgestellt, dass die von der Finanzverwaltung diesbezüglich erlassene Billigkeitsregelung europarechtswidrig sei (Urteil vom 17.07.2013 4 K 104/12, EFG 2013, 1844), im Übrigen betreffe diese zwar nur Akutkliniken, müsse aber auch für Vorsorge- und Rehabilitationskliniken gelten.
  • FG Münster, 18.06.2014 - 10 K 3686/11

    Abzugsfähigkeit von Rechtsanwalts- und Zivilprozesskosten als agB im VZ 2009

    Nicht hierzu gehören dagegen solche Aufwendungen, die zur bloßen Vorbereitung oder im Rahmen des Prozesses freiwillig, d.h. aus eigenem Antrieb und ohne Veranlassung durch das Gericht getragen werden, auch wenn sie dem Prozess förderlich sein sollten (ebenso: Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 2.7.2013 13 K 985/13, EFG 2013, 1844).
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