Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2009 - C-182/08 |
Volltextveröffentlichungen
- Europäischer Gerichtshof
Glaxo Wellcome
Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Körperschaftsteuer - Ausschüttung von Dividenden - Steuergutschrift - Unterschiedliche Behandlung gebietsansässiger und gebietsfremder Anteilseigner - Bilaterales Doppelbesteuerungsabkommen - Steuervergünstigungen betreffend die Abzugsfähigkeit von Verlusten, die durch die Abschreibung auf den Wert von Beteiligungen bedingt sind - Ausschluss, wenn ein Anteilseigner seine Beteiligung von einem gebietsfremden Anteilseigner erworben hat - Hindernis - Rechtfertigung - Bekämpfung der Steuerumgehung - Verhältnismäßigkeit
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Nationale Begrenzung von Steuergutschriften bei Verlustabschreibungen durch Verkauf und anschließenden Rückkauf von Beteiligungen zulässig
Verfahrensgang
- FG München, 10.02.2006 - 8 K 5285/02
- BFH, 23.01.2008 - I R 21/06
- Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2009 - C-182/08
- EuGH, 17.09.2009 - C-182/08
- BFH, 03.02.2010 - I R 21/06
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2009, I-8591
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2009 - C-311/08
Direkte Steuern - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Steuerliche …
Es ist fraglich, ob die Aussagen des Gerichtshofs dahingehend zu verstehen sind, dass die Kapitalverkehrsfreiheit immer dann zurücktritt, wenn im konkreten Sachverhalt des Ausgangsrechtsstreits Beteiligungsverhältnisse vorliegen, die den Anwendungsbereich der Niederlassungsfreiheit eröffnen (siehe dazu auch Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 9. Juli 2009, Glaxo Wellcome [C-182/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nrn. 86 ff.]).
