Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2011 - C-571/10 |
Volltextveröffentlichungen
- Europäischer Gerichtshof
Kamberaj
Richtlinie 2000/43/EG - Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft - Richtlinie 2003/109/EG - Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen - Recht auf Gleichbehandlung in Bezug auf soziale Sicherheit, Sozialhilfe und Sozialschutz im Sinne des nationalen Rechts - Möglichkeit der Mitgliedstaaten, die Gleichbehandlung bei Sozialhilfe und Sozialschutz auf die Kernleistungen zu beschränken - Ablehnung eines Wohngeldantrags - Ablehnungsgrund - Erschöpfung der Mittel für Drittstaatsangehörige
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2011 - C-571/10
- EuGH, 24.04.2012 - C-571/10
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2012 - C-508/10
Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
(26) - Wie ich in Fn. 36 meiner Schlussanträge vom 13. Dezember 2011 in der zurzeit noch beim Gerichtshof anhängigen Rechtssache Kamberaj (C-571/10) ausgeführt habe, wird das Ziel der Integration in den Erwägungsgründen 2, 3 und 6 der Richtlinie 2011/51/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2011 zur Änderung der Richtlinie 2003/109 (…ABl. L 132, S. 1) in ähnlicher Weise dargestellt.
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