Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2009 - C-408/08 P |
Volltextveröffentlichungen
- Europäischer Gerichtshof
Lancôme / HABM
Rechtsmittel - Geistiges Eigentum - Verordnung (EG) Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke - Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Nichtigerklärung einer Marke - Rechtsanwaltskanzlei - Eigenes wirtschaftliches Interesse der Partei an diesem Verfahren - Beschreibender Charakter einer Wortmarke
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Auch eine Rechtsanwaltskanzlei kann die Nichtigerklärung einer Gemeinschaftsmarke ohne Mandat im eigenen Interesse beantragen
Verfahrensgang
- EuG, 08.07.2008 - T-160/07
- Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2009 - C-408/08 P
- EuGH, 25.02.2010 - C-408/08
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2010, I-1347
Wird zitiert von ...
- EuG, 24.03.2011 - T-419/09
Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftswortmarke AK 47 - …
Bliebe nämlich die Prüfung durch die Nichtigkeitsabteilung auf die Gründe beschränkt, für die im Antragsformular ein Kästchen angekreuzt worden ist, so könnte dies den Zweck des Art. 52 der Verordnung Nr. 207/2009 beeinträchtigen, der die absoluten Nichtigkeitsgründe betrifft und darauf abzielt, den Markt sowie alle Marktbeteiligten gegen die Eintragung von Zeichen schützen soll, die aus Gründen des Allgemeininteresses nicht im Register eingetragen werden sollen (vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer vom 15. Oktober 2009, Lancôme/HABM und CMS Hasche Sigle, C-408/08 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 50).
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