Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2011 - C-378/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
VALE
Niederlassungsfreiheit - Art. 49 AEUV und 54 AEUV - Verlegung des Sitzes einer Gesellschaft eines Mitgliedstaats in einen anderen Mitgliedstaat mit einer Änderung des anwendbaren nationalen Rechts ("grenzüberschreitende Neugründung einer Kapitalgesellschaft") - Nationale Regelung, die es nicht erlaubt, eine in einem anderen Mitgliedstaat gegründete Gesellschaft als Rechtsvorgängerin einer Gesellschaft in das nationale Handelsregister einzutragen - Nationale Regelung, die eine solche Eintragung erlaubt, wenn diese Rechtsvorgängerin eine in Ungarn gegründete Gesellschaft ist
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur grenzüberschreitenden Neugründung einer Gesellschaft ("Vale")
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Identitätswahrende Sitzverlegung von Gesellschaften in die EU" von Prof. Dr. Otmar Thömmes, original erschienen in: IWB 2012, 29 - 34.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2011 - C-378/10
- EuGH, 12.07.2012 - C-378/10
Zeitschriftenfundstellen
- ZIP 2010, 1956
Für Blogger: