Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-115/09   

Volltextveröffentlichungen

  • Europäischer Gerichtshof

    Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen

    Beteiligung der Öffentlichkeit an bestimmten umweltbezogenen Plänen und Programmen - Umfang des Rechts zur Anfechtung von Entscheidungen über die Genehmigung von Projekten, bei denen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Generalanwältin beim EuGH fordert Ausweitung der Klagemöglichkeiten für Verbände in Deutschland: Droht jetzt eine Klageflut von Umweltverbänden?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Beteiligung der Öffentlichkeit an bestimmten umweltbezogenen Plänen und Programmen - Umfang des Rechts zur Anfechtung von Entscheidungen über die Genehmigung von Projekten, bei denen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist

Besprechungen u.ä. (2)

  • cms-hs.com , S. 20 (Entscheidungsbesprechung)

    Schwere Zeiten für die Entwicklung von Industrieanlagen? (RA Beate Engin)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzanmerkung)

    Umweltrechtsbehelf auf europarechtlichem Prüfstand

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zu den Schlussanträgen der Generalanwältin des EuGH vom 16.12.2010, Az.: C-115/09 (EuGH-Verfahren zum Umweltrechtsbehelfsgesetz)" von Prof. Dr. Bernhard W. Wegener, original erschienen in: ZUR 2011, 84 - 85.

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ...  

  • OVG Niedersachsen, 05.01.2011 - 1 MN 178/10  

    Verbandsklage gegen Bebauungsplan

    Soweit darüber hinausgehend streitig ist, ob das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz europarechtskonform ist (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 7.7.2008 - 1 ME 131/08 -, NVwZ 2008, 1144 mit kritischer Würdigung durch Berkemann, NordÖR 2009, 336 und NordÖR 2010, 233; siehe als vorerst jüngsten einer langen Reihe von Literaturbeiträgen auch Gärditz, EurUP 2010, 210), liegen inzwischen die Schlussanträge der Generalanwältin in der Rechtssache C-115/09 vor, welche die Beschränkung in § 2 UmwRG auf Rechtsvorschriften, die Rechte Einzelner begründen, für zu eng hält.
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