Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-115/09 |
Volltextveröffentlichungen
- Europäischer Gerichtshof
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen
Beteiligung der Öffentlichkeit an bestimmten umweltbezogenen Plänen und Programmen - Umfang des Rechts zur Anfechtung von Entscheidungen über die Genehmigung von Projekten, bei denen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-blog (Kurzinformation)
Generalanwältin beim EuGH fordert Ausweitung der Klagemöglichkeiten für Verbände in Deutschland: Droht jetzt eine Klageflut von Umweltverbänden?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Beteiligung der Öffentlichkeit an bestimmten umweltbezogenen Plänen und Programmen - Umfang des Rechts zur Anfechtung von Entscheidungen über die Genehmigung von Projekten, bei denen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist
Besprechungen u.ä. (2)
- cms-hs.com
, S. 20 (Entscheidungsbesprechung)
Schwere Zeiten für die Entwicklung von Industrieanlagen? (RA Beate Engin)
- cmshs-bloggt.de (Kurzanmerkung)
Umweltrechtsbehelf auf europarechtlichem Prüfstand
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zu den Schlussanträgen der Generalanwältin des EuGH vom 16.12.2010, Az.: C-115/09 (EuGH-Verfahren zum Umweltrechtsbehelfsgesetz)" von Prof. Dr. Bernhard W. Wegener, original erschienen in: ZUR 2011, 84 - 85.
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2009 - 8 D 58/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2009 - 8 D 58/08
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-115/09
- EuGH, 12.05.2011 - C-115/09
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2011 - 8 D 58/08
- BVerwG, 05.09.2012 - 7 B 24.12
Wird zitiert von ...
- OVG Niedersachsen, 05.01.2011 - 1 MN 178/10
Verbandsklage gegen Bebauungsplan
Soweit darüber hinausgehend streitig ist, ob das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz europarechtskonform ist (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 7.7.2008 - 1 ME 131/08 -, NVwZ 2008, 1144 mit kritischer Würdigung durch Berkemann, NordÖR 2009, 336 und NordÖR 2010, 233; siehe als vorerst jüngsten einer langen Reihe von Literaturbeiträgen auch Gärditz, EurUP 2010, 210), liegen inzwischen die Schlussanträge der Generalanwältin in der Rechtssache C-115/09 vor, welche die Beschränkung in § 2 UmwRG auf Rechtsvorschriften, die Rechte Einzelner begründen, für zu eng hält.
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