Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-71/11, C-99/11   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission

    Y

    Richtlinie 2004/83/EG - Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge - Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling - Art. 9 - Begriff ‚Verfolgungshandlungen‘ - Bestehen einer begründeten Furcht vor Verfolgung - Schwerwiegende Verletzung der Religionsfreiheit - Pakistanische Staatsangehörige, die der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft angehören - Maßnahmen der pakistanischen Behörden zur Beschränkung des Rechts, sich öffentlich zu seinem Glauben zu bekennen“

  • Europäischer Gerichtshof

    Y

    Richtlinie 2004/83/EG - Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge - Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling - Art. 9 - Begriff "Verfolgungshandlungen" - Bestehen einer begründeten Furcht vor Verfolgung - Schwerwiegende Verletzung der Religionsfreiheit - Pakistanische Staatsangehörige, die der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft angehören - Maßnahmen der pakistanischen Behörden zur Beschränkung des Rechts, sich öffentlich zu seinem Glauben zu bekennen

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    VISA - Nach Ansicht von Generalanwalt Bot kann eine schwerwiegende Verletzung der Religionsfreiheit eine "Verfolgungshandlung" darstellen, wenn der Asylbewerber aufgrund der Ausübung dieser Freiheit oder aufgrund des Verstoßes gegen sie in seinem Herkunftsland der tatsächlichen Gefahr ausgesetzt ist, seiner wichtigsten Rechte beraubt zu werden

Verfahrensgang

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht