Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2012 - C-62/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- EU-Kommission
Feyerbacher
Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union - Rechtscharakter des Sitzstaatabkommens der Europäischen Zentralbank - Öffentlich-rechtlicher Vertrag - Fehlen einer Wirkung erga omnes - Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken - Art. 36.1 - Beschäftigungsbedingungen für das Personal der Europäischen Zentralbank - Fehlender ausschließlicher Charakter - Anwendbarkeit der Bestimmungen des deutschen Sozialrechts, die die Gewährung von Leistungen der sozialen Sicherheit an die Bediensteten der Europäischen Zentralbank vorsehen, auf diese Bediensteten - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 34 - Anspruch auf Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit“
- Europäischer Gerichtshof
Feyerbacher
Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union - Rechtscharakter des Sitzstaatabkommens der Europäischen Zentralbank - Öffentlich-rechtlicher Vertrag - Fehlen einer Wirkung erga omnes - Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken - Art. 36.1 - Beschäftigungsbedingungen für das Personal der Europäischen Zentralbank - Fehlender ausschließlicher Charakter - Anwendbarkeit der Bestimmungen des deutschen Sozialrechts, die die Gewährung von Leistungen der sozialen Sicherheit an die Bediensteten der Europäischen Zentralbank vorsehen, auf diese Bediensteten - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 34 - Anspruch auf Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 30.09.2009 - S 22 EG 6/09
- LSG Hessen, 04.02.2011 - L 6 EG 24/09
- Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2012 - C-62/11
- EuGH, 04.07.2012 - C-62/11
- EuGH, 19.07.2012 - C-62/11
