Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2009 - C-301/08 |
Volltextveröffentlichungen
- Europäischer Gerichtshof
Bogiatzi
Verordnung (EG) Nr. 2027/97 - Art. 29 des Warschauer Abkommens - Haftung eines Luftfahrtunternehmens der Gemeinschaft für Schäden, die ein Fluggast bei einem Unfall erlitten hat - Fristen für die Erhebung einer Schadensersatzklage - Völkerrechtlicher Vertrag, der von den Mitgliedstaaten geschlossen wurde - Zuständigkeit des Gerichtshofs nach Art. 234 EG für die Auslegung von Art. 29 des Warschauer Abkommens - Auswirkungen einer Gemeinschaftsverordnung auf einen völkerrechtlichen Vertrag - Art. 307 EG
Kurzfassungen/Presse
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Verordnung über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen steht Anwendung der Klagefrist des Warschauer Abkommens nicht entgegen
Verfahrensgang
- Cour de cassation [Luxemburg], 26.06.2008 - 2526
- Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2009 - C-301/08
- EuGH, 22.10.2009 - C-301/08
- Cour de cassation [Luxemburg], 08.07.2010 - 2526
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2009, I-10185
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2009 - C-546/07
Polen sollen hier nicht nur für deutsche Firmen arbeiten dürfen // …
14 - Vgl. in diesem Sinne Urteil Gottardo, in Fn. 8 angeführt, Randnr. 33; vgl. in diesem Zusammenhang auch meine jüngsten Schlussanträge vom 25. Juni 2009 in der Rechtssache Bogiatzi (C-301/08, beim Gerichtshof anhängig, Nr. 55).
