Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2012 - C-33/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- EU-Kommission
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Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung nach Art. 15 Abs. 6 - Begriff der Luftfahrzeuge, die von Luftfahrtgesellschaften verwendet werden, die hauptsächlich im entgeltlichen internationalen Verkehr tätig sind - Lieferung von Luftfahrzeugen an Wirtschaftsteilnehmer, die nicht selbst im entgeltlichen internationalen Verkehr tätig sind, aber ein Luftfahrzeug einer Luftfahrtgesellschaft zur Nutzung überlassen - Luftfahrtgesellschaft, die im Charterflugverkehr tätig ist“
- Europäischer Gerichtshof
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Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung nach Art. 15 Abs. 6 - Begriff der Luftfahrzeuge, die von Luftfahrtgesellschaften verwendet werden, die hauptsächlich im entgeltlichen internationalen Verkehr tätig sind - Lieferung von Luftfahrzeugen an Wirtschaftsteilnehmer, die nicht selbst im entgeltlichen internationalen Verkehr tätig sind, aber ein Luftfahrzeug einer Luftfahrtgesellschaft zur Nutzung überlassen - Luftfahrtgesellschaft, die im Charterflugverkehr tätig ist
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze betr. Luftfahrzeuge
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2012 - C-33/11
- EuGH, 19.07.2012 - C-33/11
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