Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2006 - C-441/05   

Volltextveröffentlichungen

  • Europäischer Gerichtshof

    Roquette Frères

    Berechtigung Einzelner, sich vor nationalen Gerichten auf die Rechtswidrigkeit von Verordnungen der Gemeinschaft zu berufen - Begründete Zweifel an der Zulässigkeit von Nichtigkeitsklagen Einzelner gegen solche Verordnungen (Artikel 230 Absatz 4 EG) - Gemeinsame Marktorganisation für Zucker - Produktionsquoten für Isoglukose - Berücksichtigung von Isoglukose, die lediglich als Zwischenerzeugnis für die Herstellung anderer, ihrerseits zum Verkauf bestimmter Produkte anfällt

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Ausschluss der Inzidentrüge im Verfahren vor nationalen Gerichten ist nur dann gerechtfertigt, wenn dem Einzelnen die Nichtigkeitsklage zu den Gemeinschaftsgerichten zweifelsohne offen steht

Verfahrensgang

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2006 - C-441/05
  • EuGH, 08.03.2007 - C-441/05
  • Cour administrative d'appel de Douai [Frankreich], 21.06.2007 - 4DA00457

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2007, I-1993



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