Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2000 - C-66/99 |
Volltextveröffentlichungen
- Europäischer Gerichtshof
D. Wandel
Verfahrensgang
- FG Bremen, 02.02.1999 - 295032K 2
- Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2000 - C-66/99
- EuGH, 01.02.2001 - C-66/99
- FG Bremen, 27.03.2001 - 201142K 3
- FG Bremen - 201142K 3 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2001, I-873
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2011 - C-138/10
Zollunion - Verordnung Nr. 2913/92 - 'Annahme' der Zollanmeldung durch die …
(11) - In diesem Sinne sind auch die Schlussanträge von Generalanwalt Cosmas vom 28. September 2000 in der Rechtssache D. Wandel (C-66/99, Urteil vom 1. Februar 2001, Slg. 2000, I-873, Nr. 46) aufschlussreich, in denen er auf den bedingten Charakter der Annahme im Fall einer Überprüfung der Ware hinweist: "Der Wortlaut und die Notwendigkeit, die praktische Wirksamkeit der oben genannten Vorschriften sicherzustellen, machen offensichtlich, dass im Zeitpunkt der Annahme ohne Überprüfung der Angaben in der Anmeldung nicht nur die Zollschuld entsteht, sondern auch deren Höhe endgültig bestimmt wird.
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