Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2012 - C-544/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- EU-Kommission
Deutsches Weintor
Auslegung von Art. 4 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel - Bezeichnung eines Weins als bekömmlich in Verbindung mit dem Hinweis auf eine sanfte Säure - Verbot gesundheitsbezogener Angaben bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent - Begriff ‚gesundheitsbezogene Angabe‘“
- Europäischer Gerichtshof
Deutsches Weintor
Auslegung von Art. 4 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel - Bezeichnung eines Weins als bekömmlich in Verbindung mit dem Hinweis auf eine sanfte Säure - Verbot gesundheitsbezogener Angaben bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent - Begriff "gesundheitsbezogene Angabe"
Kurzfassungen/Presse (2)
- 123recht.net (Pressemeldung)
Generalanwalt findet Pfälzer Weinwerbung nicht bekömmlich // Gesundheitsbezogene Angaben für Alkohol-Werbung unzulässig
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Rechtsangleichung - Nach Ansicht des Generalanwalts Jan Mazák ist es verboten, für einen Wein mit dem Hinweis auf eine vorübergehend vorteilhafte Wirkung für den Magen zu werben
Verfahrensgang
- VG Trier, 23.04.2009 - 5 K 43/09
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.08.2009 - 8 A 10579/09
- BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 36.09
- Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2012 - C-544/10
- EuGH, 06.09.2012 - C-544/10
- BVerwG, 14.02.2013 - 3 C 23.12
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