Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2005 - C-330/03 |
Volltextveröffentlichungen
- Europäischer Gerichtshof
Colegio de Ingenieros de Caminos, Canales y Puertos
Anerkennung der Diplome - Richtlinie 89/48/EWG - Ingenieurberuf - Reglementierter Beruf, der im Aufnahmemitgliedstaat einen weiteren Tätigkeitsbereich als denjenigen umfasst, den das Diplom abdeckt, das der Herkunftsmitgliedstaat für den Zugang zu diesem Beruf und dessen Ausübung in seinem Hoheitsgebiet vorschreibt - Befugnis des Aufnahmemitgliedstaats, den Zugang zu diesem Beruf nur für die Tätigkeiten zu eröffnen, die das Diplom des Antragstellers abdeckt - Regelung des Aufnahmemitgliedstaats, die eine solche Befugnis ausschließt - Vereinbarkeit mit den Artikeln 39 EG und 43 EG
Kurzfassungen/Presse
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Gemeinschaftsrechtmäßige Reglementierung des Zugangs zum Ingenieurberuf
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2005 - C-330/03
- EuGH, 19.01.2006 - C-330/03
- Tribunal Supremo [Spanien], 03.10.2006 - 4804/98
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2006, I-801
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