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   Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2005 - C-317/04, C-318/04   

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https://dejure.org/2005,10028
Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2005 - C-317/04, C-318/04 (https://dejure.org/2005,10028)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.11.2005 - C-317/04, C-318/04 (https://dejure.org/2005,10028)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. November 2005 - C-317/04, C-318/04 (https://dejure.org/2005,10028)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Parlament / Rat

    Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2004/496/EG des Rates - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen und ...

  • EU-Kommission PDF

    Parlament / Rat

    Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2004/496/EG des Rates - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen und ...

  • EU-Kommission

    Parlament / Rat

    Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Verträge , Vorschriften über die Organe , Angleichung der Rechtsvorschriften , Verkehr , Außenbeziehungen

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - GENERALANWALT LÉGER SCHLÄGT VOR, DIE ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION UND DES RATES ÜBER DIE ÜBERMITTLUNG VON FLUGGASTDATENSÄTZEN AN DIE AMERIKANISCHEN BEHÖRDEN FÜR NICHTIG ZU ERKLÄREN

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (54)

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - Gutachten 1/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachtenantrag - Zulässigkeit -

    Insoweit erinnert die Kommission daran, dass der Gerichtshof im Urteil vom 30. Mai 2006, Parlament/Rat und Kommission (C-317/04 und C-318/04, EU:C:2006:346, Rn. 56), entschieden habe, dass die Übermittlung der PNR-Daten in die Vereinigten Staaten eine Verarbeitung darstelle, die die öffentliche Sicherheit und die Tätigkeiten der Mitgliedstaaten im strafrechtlichen Bereich betreffe.

    Diese Beurteilung kann durch das Vorbringen der Kommission zu Rn. 56 des Urteils vom 30. Mai 2006, Parlament/Rat und Kommission (C-317/04 und C-318/04, EU:C:2006:346), nicht entkräftet werden.

    Sodann reißt die Kommission, was viel schwerer wiegt, mit ihrer Auslegung die Feststellung des Gerichtshofs in dieser Randnummer des Urteils vom 30. Mai 2006, Parlament/Rat und Kommission (C-317/04 und C-318/04, EU:C:2006:346), das, wohlgemerkt, lange vor dem Erlass des Vertrags von Lissabon ergangen war, aus ihrem Zusammenhang.

    Die Feststellung des Gerichtshofs im Urteil vom 30. Mai 2006, Parlament/Rat und Kommission (C-317/04 und C-318/04, EU:C:2006:346), bedeutet offenkundig auch nicht, dass er mit seiner Entscheidung über den materiellen Anwendungsbereich der Richtlinie 95/46 gleichzeitig und im Voraus Grenzen für denjenigen von Art. 16 AEUV aufgestellt hätte.

    29 Vgl. Urteil vom 30. Mai 2006, Parlament/Rat und Kommission (C-317/04 und C-318/04, EU:C:2006:346, Rn. 57 bis 59).

    38 Vgl. entsprechend Urteil vom 30. Mai 2006, Parlament/Rat und Kommission (C-317/04 und C-318/04, EU:C:2006:346, Rn. 56).

    40 Vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 30. Mai 2006, Parlament/Rat und Kommission (C-317/04 und C-318/04, EU:C:2006:346, Rn. 59).

    46 Vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Léger in den verbundenen Rechtssachen Parlament/Rat und Kommission (C-317/04 und C-318/04, EU:C:2005:710, Nr. 160).

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2015 - C-362/14

    Nach Ansicht von Generalanwalt Bot hindert die Entscheidung der Kommission, mit

    30 - Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Léger in der Rechtssache Parlament/Rat und Kommission (C-317/04, EU:C:2005:710, Nrn. 92 bis 95).

    Vgl. auch Urteil Parlament/Rat und Kommission (C-317/04 und C-318/04, EU:C:2006:346, Rn. 56).

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