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   KG, 01.02.2012 - 25 W 76/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4328
KG, 01.02.2012 - 25 W 76/11 (https://dejure.org/2012,4328)
KG, Entscheidung vom 01.02.2012 - 25 W 76/11 (https://dejure.org/2012,4328)
KG, Entscheidung vom 01. Februar 2012 - 25 W 76/11 (https://dejure.org/2012,4328)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 39 Abs 1 GmbHG, § 39 Abs 2 GmbHG, § 391 Abs 2 FamFG
    Mitteilungspflicht des GmbH-Geschäftsführers gegenüber dem Handelsregister: Im Beschwerdeverfahren ausgeschlossene Einwände; Ende der Amtspflicht und Beendigung der Organstellung des Geschäftsführers

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 38; GmbHG § 39
    Registerrecht: Ausschluss von Einwendungen im Zwangsgeldverfahren bei unterbliebenem Einspruch; Anforderungen an Niederlegung der Geschäftsführerstellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen der Amtspflicht eines Geschäftsführers einer GmbH zur Mitteilung der aktuellen Geschäftsanschrift der Gesellschaft an das Handelsregister; Grundsätze zur Beendigung der Organstellung eines GmbH-Geschäftsführers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtstellung des Geschäftsführers einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Amtsniederlegung, Anmeldung, Anstellungsvertrag, Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Handelsregister, Kündigung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 20 W 229/06

    Anmeldung einer Amtsniederlegung eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers zum

    Auszug aus KG, 01.02.2012 - 25 W 76/11
    Selbst dann, wenn man zugunsten des Beteiligten zu 2. von einer Amtsniederlegung ausgehen wollte, würde diese als empfangsbedürftige Willenserklärung erst mit Zugang beim Erklärungsgegner - hier der Beteiligten zu 1. - wirksam (vgl. zur Amtsniederlegung: OLG Frankfurt GmbHR 2006, 1151, zitiert nach juris, Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2015 - 25 Wx 18/15

    Amtsniederlegung durch den GmbH-Geschäftsführer

    Bei der Erklärung der Amtsniederlegung, die grundsätzlich formfrei und jederzeit möglich ist, (vgl. BGHZ 121, 257, 260; BGH NJW-RR 2011, 1184; Kafka/Willer/Kühn a. a. O., Rdn. 1092; Baumbach/Hueck/Zöllner/Noack, a. a. O., § 38 GmbHG, Rdn. 86 - 89), handelt es sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die erst mit dem Zugang bei dem Gesellschaftsorgan, das für die Bestellung der Geschäftsführer zuständig ist, wirksam wird (vgl. KG GmbHR 2012, 795; Scholz/Schneider/Schneider, GmbHG, 1. Aufl., § 38 GmbHG, Rdn. 91).
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