Rechtsprechung
   KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07, 1 W 180/07   

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • psychiatrie.de

    Art. 2 Abs. 2, 103, 104 GG, §§ 68 Abs. 5, 69 f, 70 c, 70 e, 70 h FGG
    Verfahren der vorläufigen Unterbringung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung vorläufiger Unterbringung ohne Anhörung des Betroffenen und ohne Bestellung eines Verfahrenspflegers

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 23.05.2006 - 52 XIV 40/06
  • LG Berlin, 13.02.2007 - 83 T XIV 43/06
  • LG Berlin, 13.02.2007 - 83 T XIV 45/06
  • KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07, 1 W 180/07
  • KG, 02.10.2007 - 1 W 180/07

Zeitschriftenfundstellen

  • FGPrax 2008, 40
  • FamRZ 2008, 813



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Wird zitiert von ... (2)  

  • LG Kleve, 13.07.2009 - 4 T 206/09  

    Anhörung bei geschlossener Unterbringung

    Wird gegen das Gebot der rechtzeitigen Anhörung verstoßen, so drückt dieses Unterlassen nämlich den Mangel rechtwidriger Freiheitsentziehung aus, der durch Nachholung der Maßnahme nicht mehr zu tilgen ist (vgl. BVerfG NJW 1982, 691 f.; BVerfG NJW 1990, 2309f.; KG Berlin, FGPrax 2008, 40 f., zitiert nach juris).

    Dabei ist nicht darauf abzustellen, dass die Unterbringungsmaßnahme wegen drohender Nachteile für den Betroffenen oder (bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung) für Dritte so dringend ist, dass keine Zeit für eine vorherige Anhörung verbleibt (vgl. KG Berlin FGPrax 2008, 40 ff.; zit. nach juris).

  • KG, 02.10.2007 - 1 W 180/07  
    Geschäftsnummer: 1 W 179/07 1 W 180/07.
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