Rechtsprechung
   KG, 02.11.2004 - 4 U 41/04   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    § 3 Abs 2 Nr 1 HTürGG, § 4 HTürGG, § 4 Abs 1 S 4 Nr 1 Buchst b S 2 VerbrKrG vom 27.04.1993, § 6 Abs 2 S 1 VerbrKrG, § 9 VerbrKrG
    Darlehensvertrag als Haustürgeschäft: Vorherige Bestellung; Fortwirken der Haustürsituation; Gesamtbetragsangabe bei unechten Abschnittsfinanzierungen; Heilung der Nichtigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haustürsituation, vorherige Bestellung; Fortwirken der Haustürsituation; Gesamtbetragsangabe; Heilung der Nichtigkeit durch Empfang des Darlehens

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Haustürsituation, vorherige Bestellung; Fortwirken der Haustürsituation; Gesamtbetragsangabe; Heilung der Nichtigkeit durch Empfang des Darlehens

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (7)  

  • OLG Celle, 14.10.2004 - 4 U 114/04  

    Unerlaubter Betrieb von Bankgeschäften: Schadensersatzanspruch wegen

    Für diese Auffassung spricht insbesondere nicht, dass die GmbH die an sie gewährten Darlehen aufgrund der in den Jahren 1990 und 1998 mit der W. KG und der S. KG abgeschlossenen (im Parallelverfahren 4 U 41/04 vorgelegten) Kontokorrentkreditvereinbarungen an die Kommanditgesellschaften weiter überwies.

    Aus dem Verfahren 4 U 41/04 ist dem Senat gerichtsbekannt, dass für die K. GmbH insbesondere in den Jahren 2000 und 2001 Bilanzen erstellt worden sind.

  • OLG Celle, 14.10.2004 - 4 U 147/04  

    Unerlaubter Betrieb von Bankgeschäften: Schadensersatzanspruch wegen

    Für diese Auffassung spricht insbesondere nicht, dass die GmbH die an sie gewährten Darlehen aufgrund der in den Jahren 1990 und 1998 mit der W. S. KG und der Autoland S. KG abgeschlossenen (im Parallelverfahren 4 U 41/04 vorgelegten) Kontokorrentkreditvereinbarungen an die Kommanditgesellschaften weiter überwies.

    Aus dem Verfahren 4 U 41/04 ist dem Senat gerichtsbekannt, dass für die J. K. GmbH insbesondere in den Jahren 2000 und 2001 Bilanzen erstellt worden sind.

  • OLG Brandenburg, 14.06.2006 - 4 U 225/05  

    Haustürgeschäft: Widerruf einer finanzierten Fondsbeteiligung; Fortwirken der

    Solche besonderen Umstände hat der 4. Zivilsenat des Kammergerichtes ( Urteile vom 02.11.2004 - 4 U 41/04; 21.12.2004 - 4 U 9/04; 05.04.2005 - 4 U 91/04; 03.05.2005 - 4 U 128/04; 28.06.2005 - 4 U 77/03; 29.11.2005 - 4 U 158/04), in Fällen bejaht, in denen der Verbraucher jeweils an demselben Tag ein Angebot auf Beitritt zu einem Immobilienfonds und eine Selbstauskunft abgegeben hat, wobei in dem unterzeichneten Beteiligungsangebot eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nach § 2 Abs. 1 HWiG erteilt wurde, die von dem Verbraucher gesondert unterzeichnet wurde und keine unzulässigen Zusätze enthielt und die Darlehensverträge dann jeweils nach Ablauf der Widerrufsfrist geschlossen wurden.

    Dem steht insbesondere der Umstand nicht entgegen, dass im Streitfall - wovon mangels anderweitiger Angaben auszugehen ist - offensichtlich - anders als in den Fällen des Kammergerichtes 4 U 41/04 und 4 U 91/04 - eine konkrete Kreditanfrage, die Einzelheiten des beantragten Darlehensvertrages enthielt, von den Klägern nicht unterzeichnet worden ist.

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  • OLG Dresden, 25.04.2007 - 12 U 2211/06  

    Fortwirken Haustürsituation

    tätigen und damals 45 bzw. 41 Jahre alten - Beklagten zu 1) und zu 2) das ihnen hinsichtlich der Beitrittserklärung eingeräumte Widerrufsrecht trotz ordnungsgemäßer Belehrung nicht ausgeübt haben, was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 09.05.2006, XI ZR 119/05, a.a.O., Tz. 15) und des Kammergerichts (Teilurteil vom 02.11.2004, 4 U 41/04, zitiert nach juris, Tz. 50) im Regelfall für ein bewusstes Festhalten an der Anlageentscheidung und damit auch an dem für deren Finanzierung erforderlichen Darlehen spricht.
  • OLG Hamm, 02.06.2005 - 31 W 74/05  

    Fehlerhafte Angaben bei unechten Abschnittsfinanzierungen

    Ob der Auffassung des 2. Zivilsenats zuzustimmen ist (vgl. Urteil des KG vom 02.11.2004, Az. 4 U 41/04), kann dahin stehen.
  • KG, 21.12.2004 - 4 U 9/04  

    Darlehensvertrag als Haustürgeschäft: Vorherige Bestellung; Fortwirken der

    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Juni 2004 (- XI ZR 150/03 - , sub II.1.; vgl. jetzt auch Urteil vom 19. Oktober 2004 - XI ZR 337/03 sub II. 1) hält der Senat an dieser Ansicht nicht mehr fest (vgl. bereits Urteil des Senats vom 2. November 2004 - 4 U 41/04).
  • OLG Hamm, 14.09.2005 - 31 W 74/05  
    Ob der Auffassung des 2. Zivilsenats zuzustimmen ist (vgl. Urteil des KG vom 02.11.2004, Az. 4 U 41/04), kann dahin stehen.
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