Rechtsprechung
   KG, 03.03.2009 - 4 Sch 2/06 KapMuG   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    § 1 Abs 1 S 1 KapMuG, § 1 Abs 2 S 3 KapMuG, § 4 Abs 1 KapMuG, § 4 Abs 1 S 2 KapMuG, § 14 Abs 1 S 1 KapMuG
    Kapitalanleger-Musterverfahren: Prüfungskompetenz des Oberlandesgerichts hinsichtlich des Anwendungsbereichs des KapMuG; Feststellungsfähigkeit von Feststellungszielen und deren Breitenwirkung im Zusammenhang mit Prospekthaftungsansprüchen; Kapitalanleger-Musterverfahren: Prüfungskompetenz des Oberlandesgerichts hinsichtlich des Anwendungsbereichs des KapMuG; Feststellungsfähigkeit von Feststellungszielen und deren Breitenwirkung im Zusammenhang mit Prospekthaftungsansprüchen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung der Statthaftigkeit des Musterverfahrens und der Zulässigkeit der einzelnen Feststellungsziele durch das Oberlandesgericht

mehr
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kapitalanleger-Musterverfahren auch für Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung im weiteren Sinne

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kapitalanleger-Musterverfahren auch bei Kapitalmarktinformationen des "Grauen Kapitalmarktes" zulässig

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 2009, 1527



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 21.04.2008 - II ZB 6/07  

    Wettbewerbsrecht - Einleitung eines Musterverfahrens

    v. 18. September 2007 - 4 SCH 2/06 KapMuG, veröffentlicht im Klageregister; Fullenkamp aaO § 4 Rdn. 11).
  • BGH, 26.07.2011 - II ZB 11/10  

    Verfahrensrecht - Bindungswirkung des Vorlagebeschlusses im KapMuG-Verfahren

    § 4 Abs. 1 Satz 2 KapMuG findet dann keine Anwendung (vgl. Fullenkamp in Vorwerk/Wolf, KapMuG, § 4 Rn. 31; Parigger in Vorwerk/Wolf, KapMuG, § 9 Rn. 7; KK-KapMuG/Vollkommer, § 4 Rn. 90; ebenso im Ergebnis KG, Musterentscheid vom 3. März 2009 - 4 Sch 2/06, [...] Rn. 248, 258; vgl. zur Unanfechtbarkeit nach § 7 Abs. 1 Satz 4 KapMuG BGH, Beschluss vom 16. Juni 2009 - XI ZB 33/08, ZIP 2009, 1393 Rn. 10; Beschluss vom 8. September 2009 - XI ZB 4/09, [...] Rn. 5; Beschluss vom 30. November 2010 - XI ZB 23/10, ZIP 2011, 147 Rn. 10 f.).
  • OLG München, 11.03.2010 - KAP 2/09  

    Kapitalanlagemusterverfahren: Fehlende Bindungswirkung eines Vorlagebeschlusses

    Sie besteht jedenfalls nicht uneingeschränkt (vgl. auch KG, Beschluss vom 03.03.2009, Gz. 4 Sch 2/06 KapMuG, ZIP 2009, 1527) und entfällt nach Auffassung des Senates, wenn der Vorlagebeschluss - wie hier - an schweren verfahrensrechtlichen Mängeln leidet (ebenso KK-KapMuG-Vollkommer aaO § 4 Rz. 86f.).

    Die Fragen, unter welchen Voraussetzungen die Bindungswirkung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 KapMuG entfällt (vgl. auch Beschluss des KG vom 03.03.2009 aaO, Rechtsbeschwerde beim BGH anhängig unter Gz. II ZB 6/09) und ob ein Vorlagebeschluss wegen formeller Mängel vom Oberlandesgericht aufgehoben werden kann, sind weder im KapMuG geregelt noch bisher im einzelnen obergerichtlich entschieden.

  • KG, 04.05.2010 - 2 U 80/07  

    Pflichten und Haftung des Anlagevermittlers

    Das Anlagekonzept hatte nämlich nicht die Veräußerung der Fondsimmobilie zum Gegenstand, die etwa zur Voraussetzung gehabt hätte, dass der Fonds grundbuchmäßig unbelasteter Eigentümer der Fondsimmobilien war (vgl. KG, 4. Zivilsenat , Beschl. v. 3.3.2009 - Az. 4 Sch 2/06 KapMuG, Rdnr. 468 zit. nach Juris: keine Pflicht zur Grundbucheinsicht sogar in Fällen, die auf Eigentumserwerb ausgerichtet sind, solange der Vermittler den Eigentumserwerb nur nicht als "gesichert" darstellt).
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