Rechtsprechung
   KG, 03.04.2009 - 4 VAs 3/09, 1 Zs 459/09 - 4 VAs 3/09   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    § 454b StPO, § 35 Abs 6 Nr 2 BtMG
    Strafvollstreckung bei Betäubungmittelabhängigen: Zurückstellung der Vollstreckung bei einer nach Teilverbüßung zu vollstreckenden zurückgestellten Strafe; Strafvollstreckung bei Betäubungmittelabhängigen: Zurückstellung der Vollstreckung bei einer nach Teilverbüßung zu vollstreckenden zurückgestellten Strafe

  • Vereinigung Berliner Strafverteidiger

    Zurückstellung von Strafvollstreckung

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Zurückstellung einer Vollstreckung bei einer nach Teilverbüßung unterbrochenen Strafe

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 255 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (8)  

  • BGH, 04.08.2010 - 5 AR (VS) 22/10  

    Erreichen einer früheren Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 Abs. 1 ,

    Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main im angefochtenen Beschluss (im Ergebnis ebenso OLG Stuttgart NStZ-RR 2009, 28, 29 f.; Kornprobst in MünchKomm-StGB Nebenstrafrecht I § 35 BtMG Rdn. 130) stellt dabei die nach § 454b Abs. 2 StPO in ihrer Vollstreckung unterbrochene, nicht gemäß § 35 BtMG zurückstellungsfähige Strafe eine im Sinne des § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG zu vollstreckende Strafe dar, die die Zurückstellung der weiteren Strafen gemäß § 35 BtMG hindert (in diesem Sinne auch OLG München NStZ 2000, 223; KG, Beschluss vom 3. April 2009 -4 VAs 3/09; Körner aaO § 35 Rdn. 316).
  • BGH, 04.08.2010 - 5 AR (VS) 23/10  

    Verfahrensrecht - Umkehr der Vollstreckungsreihenfolge?

    Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main im angefochtenen Beschluss (im Ergebnis ebenso OLG Stuttgart NStZ-RR 2009, 28, 29 f.; Kornprobst in MünchKomm-StGB Nebenstrafrecht I § 35 BtMG Rdn. 130) stellt dabei die nach § 454b Abs. 2 StPO in ihrer Vollstreckung unterbrochene, nicht gemäß § 35 BtMG zurückstellungsfähige Strafe eine im Sinne des § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG zu vollstreckende Strafe dar, die die Zurückstellung der weiteren Strafen gemäß § 35 BtMG hindert (in diesem Sinne auch OLG München NStZ 2000, 223; KG, Beschluss vom 3. April 2009 - 4 VAs 3/09; Körner aaO § 35 Rdn. 316).
  • OLG Hamm, 05.01.2010 - 1 VAs 114/09  

    Änderung der Vollstreckungsreihenfolge zum Zweck der Zurückstellung der

    Allein die - theoretische - Möglichkeit einer Reststrafenaussetzung kann nicht dazu führen, dass der noch nicht vollstreckte Strafrest im Rahmen der Prüfung nach § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG außer Betracht zu bleiben hat (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 03. April 2009, 4 VAs 3/09).
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  • OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 3 VAs 7/10  

    Zurückstellung gemäß § 35 BtMG

    Die gegenteilige Auffassung des Kammergerichts (Beschluss vom 3.4.2009 - 4 VAs 3/09, zitiert nach Juris) stellt demgegenüber entscheidend darauf ab, dass die Vollstreckung der nicht zurückstellungsfähigen Strafe auch nach ihrer Unterbrechung (i. e. im Anschluss an die zurückstellungsfähigen) notiert, deren Vollstreckung also "gewiss" sei, und erst entfalle, wenn die Strafe ausgesetzt worden sei.
  • OLG Hamm, 05.01.2010 - 1VAs114_09  
    Allein die - theoretische - Möglichkeit einer Reststrafenaussetzung kann nicht dazu führen, dass der noch nicht vollstreckte Strafrest im Rahmen der Prüfung nach § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG außer Betracht zu bleiben hat (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 03. April 2009, 4 VAs 3/09).
  • OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 3 VAs 6/10  

    Änderung der Vollstreckungsreihenfolge bei der Vollstreckung von

    Die gegenteilige Auffassung des Kammergerichts (Beschluss vom 3.4.2009 - 4 VAs 3/09, zitiert nach Juris) stellt demgegenüber entscheidend darauf ab, dass die Vollstreckung der nicht zurückstellungsfähigen Strafe auch nach ihrer Unterbrechung (i. e. im Anschluss an die zurückstellungsfähigen) notiert, deren Vollstreckung also "gewiss" sei, und erst entfalle, wenn die Strafe ausgesetzt worden sei.
  • KG, 04.11.2010 - 4 VAs 53/10  

    Zurückstellung der Strafvollstreckung bei mehreren Freiheitsstrafen

    Sodann könnte die Vollstreckung des letzten Drittels der Strafe aus dem Urteil vom 21. Februar 2011 nach § 35 BtMG zurückgestellt werden; § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG stünde dann - aber auch erst dann, denn die nach § 454b Abs. 2 StPO in ihrer Vollstreckung unterbrochene, nicht gemäß § 35 BtMG zurückstellungsfähige Strafe stellt eine zu vollstreckende Strafe im Sinne der genannten Norm dar, die die Zurückstellung der weiteren Strafe gemäß § 35 BtMG hindert (vgl. BGH a.a.O., Senat, Beschluss vom 3. April 2009 - 4 VAs 3/09 - [juris], jeweils m.w.Nachw.) - nicht (mehr) entgegen.
  • KG, 04.11.2010 - 1 Zs 2571/10  

    Änderung der Reihenfolge der Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen gegen einen

    Sodann könnte die Vollstreckung des letzten Drittels der Strafe aus dem Urteil vom 21. Februar 2011 nach § 35 BtMG zurückgestellt werden; § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG stünde dann - aber auch erst dann, denn die nach § 454b Abs. 2 StPO in ihrer Vollstreckung unterbrochene, nicht gemäß § 35 BtMG zurückstellungsfähige Strafe stellt eine zu vollstreckende Strafe im Sinne der genannten Norm dar, die die Zurückstellung der weiteren Strafe gemäß § 35 BtMG hindert (vgl. BGH a.a.O., Senat, Beschluss vom 3. April 2009 - 4 VAs 3/09 - [juris], jeweils m.w.Nachw.) - nicht (mehr) entgegen.
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