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   KG, 03.05.2010 - 16 UF 191/09   

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https://dejure.org/2010,11103
KG, 03.05.2010 - 16 UF 191/09 (https://dejure.org/2010,11103)
KG, Entscheidung vom 03.05.2010 - 16 UF 191/09 (https://dejure.org/2010,11103)
KG, Entscheidung vom 03. Mai 2010 - 16 UF 191/09 (https://dejure.org/2010,11103)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1672 Abs 1 BGB, Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, Art 6 Abs 5 GG, Art 100 Abs 1 GG
    Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen nicht sorgeberechtigten Kindesvater

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Übertragung der elterlichen Sorge für ein nichteheliches Kind bei fehlender Sorgeerklärung

  • fr-blog.com

    Sorgerechtsregelung nicht ehelicher Kinder nicht grundgesetzkonform

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Übertragung der elterlichen Sorge für ein nichteheliches Kind bei fehlender Sorgeerklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder

    Auszug aus KG, 03.05.2010 - 16 UF 191/09
    §§ 1666, 1666a, 1680 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 und 2 BGB zielen nicht auf den Ausgleich der elterlichen Rechte in Konfliktsituationen bei Getrenntleben ab, sondern ziehen eine Grenze für Eingriffe des Familiengerichts in das Elternrecht bei Ausübung des staatlichen Wächteramts nach Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG und sind nicht geeignet, als Maßstab zu dienen, welche sorgerechtliche Stellung den Elternteilen jeweils einzuräumen ist (BVerfG FamRZ 2003, 285/291 a.E. zu d; Staudinger/Coester, BGB (2009), § 1666 Rn. 94).

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 23. April 2003 - 1 BvR 1248/99 - (FamRZ 2003, 1448 f) unter Bezugnahme auf die Entscheidung vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 u. 1 BvR 933/01 - (FamRZ 2003, 285 ff.) die Vorschrift für verfassungsgemäß erachtet und Verstöße gegen Art. 6 Abs. 2, 5, Art. 3 Abs. 1 GG verneint, weil das Elternrecht der Ausgestaltung des Gesetzgebers bedürfe und die Typisierung von Lebenssituationen diesem erlaube, davon auszugehen, dass zusammenlebende nicht miteinander verheiratete Eltern regelmäßig eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben würden und nur in schwerwiegenden Fällen die Mutter keine derartige Erklärung abgeben wolle und werde [FamRZ 2003, 285/289 zu cc] (1), 290 zu (2) (a), (2) (b) und (3) (b), 292 zu II 1 und 2].

  • BVerfG, 04.06.2003 - 1 BvR 2114/02

    Aufhebung der Rechtskraft eines unter Verletzung von GG Art 103 Abs 1 ergangenen

    Auszug aus KG, 03.05.2010 - 16 UF 191/09
    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 23. April 2003 - 1 BvR 1248/99 - (FamRZ 2003, 1448 f) unter Bezugnahme auf die Entscheidung vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 u. 1 BvR 933/01 - (FamRZ 2003, 285 ff.) die Vorschrift für verfassungsgemäß erachtet und Verstöße gegen Art. 6 Abs. 2, 5, Art. 3 Abs. 1 GG verneint, weil das Elternrecht der Ausgestaltung des Gesetzgebers bedürfe und die Typisierung von Lebenssituationen diesem erlaube, davon auszugehen, dass zusammenlebende nicht miteinander verheiratete Eltern regelmäßig eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben würden und nur in schwerwiegenden Fällen die Mutter keine derartige Erklärung abgeben wolle und werde [FamRZ 2003, 285/289 zu cc] (1), 290 zu (2) (a), (2) (b) und (3) (b), 292 zu II 1 und 2].
  • BVerfG, 23.04.2003 - 1 BvR 1248/99

    Keine Verletzung von GG Art 6 Abs 2 durch Ablehnung der Übertragung der

    Auszug aus KG, 03.05.2010 - 16 UF 191/09
    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 23. April 2003 - 1 BvR 1248/99 - (FamRZ 2003, 1448 f) unter Bezugnahme auf die Entscheidung vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 u. 1 BvR 933/01 - (FamRZ 2003, 285 ff.) die Vorschrift für verfassungsgemäß erachtet und Verstöße gegen Art. 6 Abs. 2, 5, Art. 3 Abs. 1 GG verneint, weil das Elternrecht der Ausgestaltung des Gesetzgebers bedürfe und die Typisierung von Lebenssituationen diesem erlaube, davon auszugehen, dass zusammenlebende nicht miteinander verheiratete Eltern regelmäßig eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben würden und nur in schwerwiegenden Fällen die Mutter keine derartige Erklärung abgeben wolle und werde [FamRZ 2003, 285/289 zu cc] (1), 290 zu (2) (a), (2) (b) und (3) (b), 292 zu II 1 und 2].
  • EGMR, 03.12.2009 - 22028/04

    Mehr Sorgerecht für ledige Väter

    Auszug aus KG, 03.05.2010 - 16 UF 191/09
    An dieser Auffassung kann nach Auffassung des Senats angesichts der Entscheidung des EGMR (V. Sektion) vom 3. Dezember 2009 - 22028/04 - (NJW 2010, 501 ff., zu verfassungsrechtlichen Bedenken siehe schon: Staudinger/Coester, BGB, 2009, § 1672 Rn. 9 f.) nicht festgehalten werden.
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