Rechtsprechung
| KG, 03.06.2004 - 5 Ws 279/04 |
Volltextveröffentlichungen
- Vereinigung Berliner Strafverteidiger
Entfallen der Führungsaufsicht hat Ausnahmecharakter
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 31.08.2005 - 1 AR 895/05
Führungsaufsicht: Automatischer Eintritt der Führungsaufsicht gemäß § 68f …
Es reicht aus, wenn entweder gegen den Gefangenen keine Strafe mehr vollstreckt wird, mag er auch wegen der Vollziehung von Untersuchungshaft nicht in die Freiheit entlassen worden sein (vgl. Senat, Beschluß vom 3. Juni 2004 - 5 Ws 279/04 - OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 190 = JZ 2003, 168, 169 mit Anm. Dölling), oder wenn er - wie hier - tatsächlich der Freiheit teilhaftig geworden ist, obwohl die Vollstreckung nicht vollständig beendet worden ist. - KG, 31.08.2005 - 5 Ws 389/05 Es reicht aus, wenn entweder gegen den Gefangenen keine Strafe mehr vollstreckt wird, mag er auch wegen der Vollziehung von Untersuchungshaft nicht in die Freiheit entlassen worden sein (vgl. Senat, Beschluß vom 3. Juni 2004 5 Ws 279/04 - OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 190 = JZ 2003, 168, 169 mit Anm. Dölling), oder wenn er wie hier tatsächlich der Freiheit teilhaftig geworden ist, obwohl die Vollstreckung nicht vollständig beendet worden ist.
- KG, 02.03.2005 - 5 Ws 86/05 Auch der Umstand, daß die Durchführung der Führungsaufsicht wegen der bereits erfolgten Abschiebung des Beschwerdeführers in die Ukraine für ungewisse Zeit unmöglich ist, rechtfertigt es nicht, die Anordnung entfallen zu lassen (vgl. KG, Beschlüsse vom 3. Juni 2004 - 5 Ws 279/04 -, 29. Oktober 2001 - 5 Ws 672/01 -,.
