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   KG, 05.04.2001 - 19 WF 9748/00   

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https://dejure.org/2001,10673
KG, 05.04.2001 - 19 WF 9748/00 (https://dejure.org/2001,10673)
KG, Entscheidung vom 05.04.2001 - 19 WF 9748/00 (https://dejure.org/2001,10673)
KG, Entscheidung vom 05. April 2001 - 19 WF 9748/00 (https://dejure.org/2001,10673)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Personensorge; Sorgerecht; Kindeswohl; Entpflichtung; Verfahrenspfleger; Entzug des Sorgerechts

  • Judicialis

    BGB § 1666; ; BVormVG § 1; ; FGG § 50; ; FGG § 50 Abs. 3; ; FGG § 50 Abs. 5; ; FGG § 67 Abs. 3; ; FGG § 56 Abs. 5; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Stellung und den Aufgaben eines Verfahrenspflegers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Pankow/Weißensee - 18 F 3782/99
  • KG, 05.04.2001 - 19 WF 9748/00
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 24.06.1999 - 6 WF 96/99

    Umgangsrechtsverfahren: Anfechtung der Verfahrenspflegerbestellung; Aufgaben des

    Auszug aus KG, 05.04.2001 - 19 WF 9748/00
    Der Verfahrenspfleger hat also die eigenständigen Interessen des Kindes gegenüber dem Gericht zum Ausdruck zu bringen (so auch OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293 f; SchlHOLG aaO).
  • OLG Frankfurt, 24.02.2000 - 3 U 20/99

    Umfang einer vorläufigen Deckungszusage in der Kfz-Haftpflichtversicherung

    Auszug aus KG, 05.04.2001 - 19 WF 9748/00
    Insbesondere obliegt ihm nicht eine Erforschung der dem objektiven Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung (ebenso z.B. SchlHOLG, OLGR 2000, 177 ff).
  • KG, 06.06.2000 - 19 WF 2735/00
    Auszug aus KG, 05.04.2001 - 19 WF 9748/00
    Hinsichtlich der Aufgaben des Verfahrenspflegers, für die er Vergütung beanspruchen kann, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 6. Juni 2000 - 19 WF 2735/00, KG-Report 2000, 277 = NJW-RR 2001, 73) von folgenden Grundsätzen auszugehen:.
  • OLG Dresden, 18.08.1999 - 15 W 1302/99

    Betreuer; Betreuung; Unterbringung; Betreuervergütung; Vergütungsanspruch;

    Auszug aus KG, 05.04.2001 - 19 WF 9748/00
    Der Hinweis der Verfahrenspflegerin auf den Beschluss des OLG Dresden vom 18.8.1999 (15 W 1302/99) ist für den Senat unverständlich.
  • OLG Brandenburg, 15.12.2003 - 9 WF 215/03

    Vergütung des Verfahrenspflegers für ein minderjähriges Kind

    Für den Verfahrenspfleger als subjektivem Interessenvertreter des Kindes (BT-Drucks. 13/4899, S. 129 f), gehören die über die Ermittlung des Kindeswillens hinausgehenden Ermittlungen, insbesondere hinsichtlich der nach dem objektiven Kindeswohl angezeigten Maßnahmen, und die Erforschung der dem Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung nicht zu seinen Aufgaben (erkennender Senat, ZfJ 2002, 233, 234 und FPR 2002, 280 sowie MDR 2001, 573 m.w.N. und FamRZ 2001, 692, 693; OLG Düsseldorf, FamRZ 2003, 190; KG, FamRZ 2002, 1661 und KGR Berlin 2001, 385, 386; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2002, 408), auch wenn diese Tätigkeit nützlich und möglicherweise zur Konfliktlösung beitragen kann.

    Eigene Ermittlungen des Verfahrenspflegers im Umfeld des Kindes sind ebenfalls nicht gefordert (KG Berlin, KGR Berlin 2001, 385), da die Feststellung der relevanten Tatschen insoweit dem Gericht obliegt.

  • OLG Brandenburg, 05.02.2004 - 9 WF 25/04

    Klärung einer Aussage des Kindes unter den für die Sorgerechtsentscheidung

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