Rechtsprechung
   KG, 05.04.2012 - 17 UF 50/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10613
KG, 05.04.2012 - 17 UF 50/12 (https://dejure.org/2012,10613)
KG, Entscheidung vom 05.04.2012 - 17 UF 50/12 (https://dejure.org/2012,10613)
KG, Entscheidung vom 05. April 2012 - 17 UF 50/12 (https://dejure.org/2012,10613)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,10613) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1671 Abs 2 Nr 2 BGB, § 1696 Abs 1 BGB, § 49 Abs 1 FamFG, § 155 FamFG, § 156 Abs 1 FamFG
    Elterliche Sorge: Dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden des Familiengerichts; Maßstab für die Abänderung gerichtlich gebilligte Elternvereinbarung; Sorgeentscheidung bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs durch einen Elternteil; eigenverantwortliche ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Beschleunigung des Verfahrens betreffend die elterliche Sorge bei Verdacht des sexuellen Kindesmissbrauchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Beschleunigung des Verfahrens betreffend die elterliche Sorge bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 46
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • RG, 20.03.1912 - I 68/11

    Aktien mit verschiedener Berechtigung

    Auszug aus KG, 05.04.2012 - 17 UF 50/12
    Letztlich bestätigen die Eltern nur die Feststellungen des im Verfahren Amtsgericht S... - 87 F 68/11 - eingeholten Sachverständigengutachtens; der Diplompsychologe ... hat dort ausgeführt, der Zustand der beiden Jungen habe sich so verschlechtert, dass beide Kinder mittlerweile therapiebedürftig seien und ihr Wohl gefährdet wäre (Gutachten, S. 189).

    Diese Situation schien nach Abschluss der umfassenden, im Verfahren des Amtsgerichts S... - 87 F 68/11 u.a. - familiengerichtlich gebilligten Elternvereinbarung vom 10. November 2011 zunächst beigelegt zu sein.

    Tatsächlich brach der Elternstreit jedoch unvermittelt in einer nicht geahnten Heftigkeit wieder auf, als die Mutter die drei Kinder am Donnerstag, den 23. Februar 2012 - in einer geraden Kalenderwoche (8. KW) und damit zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kinder sich gemäß der Elternvereinbarung vom 10. November 2011 (Amtsgericht S..., 87 F 68/11 u.a., dort Ziff. 2a; I/12) bei ihr aufhielten - im Klinikum B..., Klinik für Kinder- und Jugendmedizin vorstellte in der Absicht, sie dort stationär aufnehmen zu lassen, um dadurch einen - angeblichen - Verdacht des sexuellen Missbrauchs durch den Vater nachweisen zu können; C... sollte, nachdem eine erste Untersuchung den geäußerten Verdacht nicht bestätigt hatte, mit Einwilligung der Mutter am Folgetag unter Narkose weiter genital und rektal untersucht werden (eidesstattliche Versicherung des Vaters vom 24. Februar 2012 nebst Arztbericht Klinikum B... vom 23. Februar 2012; I/24, 18 sowie eidesstattliche Versicherung der Mutter vom 27. Februar 2012 und Arztbericht Klinikum B... vom 29. Februar 2012; I/121, 110f., 85f.).

    b) Das Familiengericht hat die Entscheidung auf der Grundlage des zutreffenden Abänderungsmaßstabes getroffen: Obwohl mit der angegriffenen Entscheidung die im Verfahren des Amtsgerichts S... - 87 F 68/11 u.a. - gerichtlich gebilligte Elternvereinbarung vom 10. November 2011 geändert wird, hat das Familiengericht seine Entscheidung zu Recht nicht am Maßstab der triftigen, das Kindeswohl nachhaltig berührenden Gründe nach § 1696 Abs. 1 Satz 1 BGB ausgerichtet, sondern allein auf die (einfache) Kindeswohlprognose entsprechend § 1671 Abs. 2 Satz 1 BGB abgestellt.

    Dass der Vater zur Begründung seines Antrages, mit dem er die Übertragung der Sorge insgesamt auf sich begehrt hat, auf das im Verfahren des Amtsgericht S... - 80 F 653/10 - im August 2011 erstattete Gutachten ... und dessen Empfehlung, die elterliche Sorge auf ihn allein zu übertragen, verweist (Antragsschrift vom 24. Februar 2012, dort S. 3 nebst einem Blatt Anlage; I/3, 9), führt zu keiner anderen Bewertung: Abgesehen davon, dass der Vater lediglich eine Seite des Gutachtens - möglicherweise die aus seiner Sicht entscheidende Seite (S. 190; I/9) - vorlegt, kann er auf diese Weise nicht die Verfahrensgrundsätze unterlaufen und im einstweiligen Anordnungsverfahren eine Entscheidung zu einem Verfahrensgegenstand - elterliche Sorge - erzwingen, über die die Beteiligten in dem Verfahren, in dem das Gutachten erstellt wurde (Amtsgericht S... - 87 F 68/11 -) die gerichtlich gebilligte Elternvereinbarung vom 10. November 2011 (Anlage zur Beschwerdeschrift; I/11f. bzw. Beiakte, dort II/69) getroffen haben.

    Das gilt insbesondere für die von ihr erhobene Anschuldigung, der Vater würde seine Kinder sexuell missbrauchen: Dieser Verdacht war der Mutter bereits bei Abschluss der Elternvereinbarung genauso bekannt wie die Ausführungen der Psychotherapeutin Diplom-Pädagogin ... von September/Anfang Oktober 2011 (Anlagen zur Beschwerdeschrift; I/103ff.) und hinderte sie nicht daran, im Verfahren des Amtsgerichts S... - u.a. 87 F 68/11 - am 10. November 2011 einem Wechsel aller drei Kinder in den Haushalt des Vaters zuzustimmen (Elternvereinbarung, Ziff. 1);.

    Belegt wird das durch die überzeugenden Ausführungen im Gutachten ... in der vom Senat beigezogenen Akte, wonach insbesondere B... aufgrund zunehmender Manipulationen sich der Mutter unterordne, um auf diese Weise dem Loyalitätskonflikt zu entgehen (Amtsgericht S... - 87 F 68/11 -, dort Gutachten S. 159).

  • RG, 02.10.1912 - I 379/11

    Internationales Privatrecht.; Ausländische Schiffshypothek.

    Auszug aus KG, 05.04.2012 - 17 UF 50/12
    Schließlich hat der Vater hat durch Vorlage des Anhörungsvermerks aus dem Verfahren des Amtsgerichts S... - 87 F 379/11 - vom 13. Oktober 2011 (Anlage 9 zum Schriftsatz vom 30. März 2012; II/12f) glaubhaft gemacht, dass die Bekundungen der Erziehungswissenschaftlerin ... im Hinblick auf einen angeblichen sexuellen Missbrauch von C... bereits Gegenstand ausführlicher Erörterungen waren und vom Jugendamt seinerzeit ganz erhebliche, durchgreifende Bedenken im Hinblick auf den fachlichen Wert der Bekundungen und den von Frau ... bei ihrer Arbeit beobachteten Standards geäußert wurden, was von der Mutter verschwiegen wird.

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Strafsachen ist denn auch - worauf das Jugendamt im Anhörungstermin vor dem Amtsgericht S... - 87 F 379/11 - vom 13. Oktober 2011 deutlich aufmerksam gemacht hat (Anlage 9 zum Schriftsatz des Vaters vom 30. März 2012, Anhörungsvermerk S. 4; II/13) - anerkannt, dass der Ausdeutung von Kinderzeichnungen oder von Interaktionen, die Kinder unter Einsatz anatomisch korrekter Puppen darstellen, in forensisch-aussagepsychologischen Gutachten keine Bedeutung zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98 -, BGHSt 45, 164 = FamRZ 1999, 1648 [bei juris Rz. 37] ["Wormser Kinderschänderprozess"]);.

    Die verschiedenen Verdachtsmomente, auf die die Mutter in der Beschwerdeschrift vom 5. März 2012 verwiesen hat, waren bereits zuvor bekannt oder - wie die vorgelegten, schriftlichen Bekundungen der Diplompädagogin ... - sogar bereits Gegenstand ausführlicher familiengerichtlicher Erörterung gewesen (im Verfahren Amtsgericht S... - 87 F 379/11 -).

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus KG, 05.04.2012 - 17 UF 50/12
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Strafsachen ist denn auch - worauf das Jugendamt im Anhörungstermin vor dem Amtsgericht S... - 87 F 379/11 - vom 13. Oktober 2011 deutlich aufmerksam gemacht hat (Anlage 9 zum Schriftsatz des Vaters vom 30. März 2012, Anhörungsvermerk S. 4; II/13) - anerkannt, dass der Ausdeutung von Kinderzeichnungen oder von Interaktionen, die Kinder unter Einsatz anatomisch korrekter Puppen darstellen, in forensisch-aussagepsychologischen Gutachten keine Bedeutung zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98 -, BGHSt 45, 164 = FamRZ 1999, 1648 [bei juris Rz. 37] ["Wormser Kinderschänderprozess"]);.

    - letztendlich ist - mit dem Familiengericht, das die Gefahr wiederholter Befragungen der Kinder für eine Aufklärung des in Rede stehenden Missbrauchsvorwurfs zutreffend erkannt hat - aber auch zu berücksichtigen, dass es für die Abklärung des von der Mutter geäußerten Verdachts ganz entscheidend auf eventuelle Aussagen der Kinder ankommen kann: Gerade bei Kindern besteht aber die große Gefahr, dass sie ihre Angaben unbewusst ihrer eigenen Erinnerung zuwider verändern können, um den von ihnen angenommenen Erwartungen des Erwachsenen, der sie befragt, zu entsprechen (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98 -, BGHSt 45, 164 = FamRZ 1999, 1648 [bei juris Rz. 14] sowie Salzgeber, Familienpsychologische Gutachten.

  • EGMR, 09.04.2013 - 52932/07

    RUDYK AND OTHERS v. UKRAINE

    Auszug aus KG, 05.04.2012 - 17 UF 50/12
    Dass der Vater zur Begründung seines Antrages, mit dem er die Übertragung der Sorge insgesamt auf sich begehrt hat, auf das im Verfahren des Amtsgericht S... - 80 F 653/10 - im August 2011 erstattete Gutachten ... und dessen Empfehlung, die elterliche Sorge auf ihn allein zu übertragen, verweist (Antragsschrift vom 24. Februar 2012, dort S. 3 nebst einem Blatt Anlage; I/3, 9), führt zu keiner anderen Bewertung: Abgesehen davon, dass der Vater lediglich eine Seite des Gutachtens - möglicherweise die aus seiner Sicht entscheidende Seite (S. 190; I/9) - vorlegt, kann er auf diese Weise nicht die Verfahrensgrundsätze unterlaufen und im einstweiligen Anordnungsverfahren eine Entscheidung zu einem Verfahrensgegenstand - elterliche Sorge - erzwingen, über die die Beteiligten in dem Verfahren, in dem das Gutachten erstellt wurde (Amtsgericht S... - 87 F 68/11 -) die gerichtlich gebilligte Elternvereinbarung vom 10. November 2011 (Anlage zur Beschwerdeschrift; I/11f. bzw. Beiakte, dort II/69) getroffen haben.

    Daher erscheint es in jeder Hinsicht sachgerecht, wenn das Familiengericht sich Sachverstand und -kenntnisse eines Verfahrensbeistands, der die Kinder, dem Vortrag der Mutter und eigener Erklärung zufolge bereits aus anderen, früheren Verfahren kannte - der Verfahrensbeistand war den Kindern bereits im Verfahren Amtsgericht S... - 80 F 653/10 - (= Senat - 17 UF 105/10 -) beigeordnet und hat in jenem Verfahren im Anhörungstermin vom 23. Dezember 2009 umfangreich berichtet (Beiakte Amtsgericht S... - 80 F 653/10 -, dort I/103) - zunutze macht und als zusätzlichen, weiteren "Baustein" in den Erkenntnisprozess einfließen lässt, um die zu treffende Entscheidung breiter abstützen.

  • OLG Stuttgart, 30.09.2010 - 16 WF 189/10

    Elterliche Sorge: Anfechtung der Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer

    Auszug aus KG, 05.04.2012 - 17 UF 50/12
    Auch wenn Verfahren in bestimmten Kindschaftssachen einem Vorrang- und Beschleunigungsgebot unterliegen und die Möglichkeit besteht, im Anhörungstermin einstweilige Anordnungen zu erlassen (§§ 155, 156 Abs. 1, 3 Satz 1 FamFG), kann im Einzelfall gleichwohl ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden des Gerichts im Sinn von § 49 Abs. 1 FamFG bestehen (Abgrenzung OLG Stuttgart, 30. September 2010, 16 WF 189/10, FamRB 2011, 42).(Rn.5).

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich insoweit maßgeblich von der Konstellation, die der Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Beschluss vom 30. September 2010 - 16 WF 189/10 -, ZFE 2011, 114) zugrunde lag: Der vorliegende Fall ist durch ein bereits aus dem Beschluss des Senats vom 30. November 2010 im Verfahren 17 UF 105/10 bekanntes, hochkonflikthaftes Verhalten der Eltern gekennzeichnet; die wechselseitigen, schwerwiegenden Vorwürfe der Eltern haben dazu geführt, dass die Kinder zunehmend auffälliger wurden und unter dem Elternstreit massiv zu leiden haben.

  • OLG Nürnberg, 09.09.2010 - 11 WF 972/10

    Übertragung der elterlichen Sorge im Verfahren der einstweiligen Anordnung:

    Auszug aus KG, 05.04.2012 - 17 UF 50/12
    Der Berechtigung des Familiengerichts, im Wege der einstweiligen Anordnung die elterliche Sorge zu regeln, steht schließlich auch nicht das verfassungsrechtliche Gebot entgegen, wonach bei einer einstweiligen Sorgerechtsregelung zu berücksichtigen ist, dass die auf diese Weise eröffnete Möglichkeit der Wahrnehmung der Elternverantwortung eine endgültige Sorgeregelung faktisch erheblich beeinflussen kann (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. Juni 2008 - 1 BvR 1265/08 -, FamRZ 2009, 189 [bei juris Rz. 19]; OLG Nürnberg, Beschluss vom 9. September 2010 - 11 WF 972/10 -, NJW-RR 2011, 219 [bei juris Rz. 15]): Insoweit ist nämlich zu berücksichtigen, dass durch die einstweilige Anordnung im Grunde genommen lediglich die Elternvereinbarung vom 10. November 2011 nachgezeichnet wird; der Lebensmittelpunkt der Kinder wurde dadurch gerade nicht verändert.

    Das gilt umso mehr, als die angegriffene Entscheidung im Wege der einstweiligen Anordnung erging; insbesondere in einem summarischen Verfahren, in dem nur ein geringeres Beweismaß gilt (§ 51 Abs. 1 Satz 2 FamFG), wird ein entsprechend dringendes Regelungsbedürfnis im Allgemeinen nur in engen Ausnahmefällen gegeben sein (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 9. September 2010 - 11 WF 972/10 -, NJW-RR 2011, 219 [bei juris Rz. 12] sowie Zöller/Feskorn, ZPO [29. Aufl. 2012], § 49 FamFG Rn. 16).

  • OLG Frankfurt, 30.06.1995 - 6 UF 60/95

    Umgangsbefugnis des Vaters: Verdacht des sexuellen Mißbrauchs des Kindes durch

    Auszug aus KG, 05.04.2012 - 17 UF 50/12
    In vergleichbaren Fällen haben Familiengerichte die Tatsache eines laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens für nicht ausreichend erachtet, elterliche Pflichten und Befugnisse einzuschränken, sondern dem anderen Elternteil anheim gestellt, notfalls durch Inanspruchnahme therapeutischer Hilfe an sich zu arbeiten, bestehende Ängste abzubauen (vgl. OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 30. Juni 1995 - 6 UF 60/95 -, FamRZ 1995, 1432 [bei juris Rz. 7, 9]).
  • OLG Brandenburg, 17.07.2009 - 9 WF 166/08

    Elterliche Sorge: Vorläufige Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts bei einem

    Auszug aus KG, 05.04.2012 - 17 UF 50/12
    Sorgerechtliche Eingriffe auf der Grundlage eines Verdachts sollen vielmehr erst dann möglich sein, wenn der betreffende Elternteil bereits einschlägig vorbestraft ist und gegen ihn ein dringender Tatverdacht in einem solchen Maß besteht, dass im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen ihn Haftbefehl erging (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 17. Juli 2009 - 9 WF 166/08 -, FamRZ 2010, 221).
  • BVerfG, 13.01.2010 - 1 BvR 2910/09

    Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Wirksamkeit eines gerichtlichen

    Auszug aus KG, 05.04.2012 - 17 UF 50/12
    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass es beiden Eltern frei steht, die im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutz ergangene Entscheidung in dem bereits eingeleiteten Hauptsacheverfahren (Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - 124 F 4086/12 -) überprüfen zu lassen (§ 52 FamFG) und es dabei zu einer (ggf. erneuten) Abänderung kommen kann und damit zur Gefahr eines mehrfachen Wechsels von Zuhause und unmittelbarer Bezugsperson der Geschwister (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 1 BvR 2910/09 -, FamRZ 2010, 353 [bei juris Rz. 167f]);.
  • AG Bremen, 26.01.2006 - 61 F 2210/05

    Sorge- und Umgangsrecht ist langfristig ausgeschlossen, nachdem am Kind sexuelle

    Auszug aus KG, 05.04.2012 - 17 UF 50/12
    Gleiches soll gelten, wenn der Verdacht sich bereits in einem solchen Maße verdichtet hat, dass ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren geführt wird und zusätzlich ein aussagepsychologisches Gutachten belegt, dass die kindliche Aussage gegenüber der Polizei genügend Realkennzeichen aufweist, um davon ausgehen zu können, dass die kindlichen Schilderungen auf einem tatsächlichen Erleben beruhen (vgl. AG Bremen, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 61 F 2210/05 -, Streit 2006, 126 [bei juris Rz. 21, 32]).
  • KG, 16.10.2007 - 17 UF 88/07

    Elterliche Sorge: Voraussetzungen für alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht bei

  • KG, 05.09.2008 - 18 UF 83/08

    Elterliche Sorge: Übertragung des Sorgerechts auf den Vater wegen einer von der

  • BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen vorläufige Übertragung des

  • BVerfG, 01.03.2004 - 1 BvR 738/01

    Unzureichende Berücksichtigung des Elternrechts des Vaters bei Übertragung des

  • AG Ludwigslust, 23.09.2005 - 5 F 328/04
  • KG, 15.01.2016 - 13 UF 202/14

    Entziehung der elterlichen Sorge: Kindeswohlgefährdung aufgrund einer Vielzahl

    Nach Auffassung des Senats entspricht das hier zu beachtende Vorgehen letztlich demjenigen, dass beispielsweise vom Familiengericht zu befolgen ist, wenn in einer Kindschaftssache der Verdacht eines sexuellen Missbrauchs des Kindes nach Ausschöpfung aller zulässigerweise zu nutzenden Erkenntnisquellen weder ausgeräumt noch bestätigt werden kann: In diesem Fall ist eine Risikoabwägung unter Berücksichtigung des Kindeswohls vorzunehmen, bei der sämtliche Indizien und Hinweise, auch wenn sie nur schwach sein mögen, Eingang finden müssen (vgl. KG, Beschluss vom 5. April 2012 - 17 UF 50/12, FamRZ 2013, 46 [LSe] (Volltext nur bei juris; dort Rz. 26] sowie im Ergebnis ähnlich auch schon MünchKommBGB/Hennemann [6. Aufl. 2012], § 1671 Rn. 84; § 1684 Rn. 67).
  • KG, 19.02.2014 - 17 UF 5/14

    Beschwerde gegen die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für gemeinsame

    Einen gewissen Vorrang der Mutter verspricht das Förderprinzip allerdings im Hinblick auf den Gesichtspunkt der Fortführung einer einheitlichen und gleichmäßigen Erziehung der Kinder und in Bezug auf die Stabilität der derzeitigen Betreuungssituation, die in diesem Zusammenhang für die Mutter streitet (vgl. Senat, Beschluss vom 5. April 2012 - 17 UF 50/12 -, FamRB 2012, 241f., 242f. [insoweit vollständig wiedergegeben nur bei juris Rz. 23] sowie Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis [5. Aufl. 2012], § 1 Rn. 210).
  • OLG Köln, 31.01.2013 - 4 UF 233/12

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Kindesvater

    Dementsprechend vertritt das Kammergericht (Beschluss vom 5.4.2012 - 17 UF 50/12 - m. w. N.; zitiert nach juris; Leitsatz veröffentlicht in FamRZ 2013, 46) die Auffassung, dass der Abänderungsmaßstab des § 1696 Abs. 1 Satz 1 BGB grundsätzlich nicht eingreift, solange trotz einer gerichtlich gebilligten Elternvereinbarung die kraft Gesetzes bestehenden Sorgeverhältnisse unverändert fortgelten.
  • OLG Hamm, 02.11.2022 - 5 UF 108/22

    Entziehung der elterlichen Sorge

    Dabei kommt es entscheidend auf die Frage an, inwieweit es gesicherte Anzeichen für einen Verdacht gibt (KG 17 UF 50/12, Beschluss vom 5.4.2012, zit. nach Juris, Rn. 26, 28; Cirullies in: Heilmann, Praxiskommentar Kindschaftsrecht, 2. Aufl. 2020, § 1666 BGB Rn. 30).
  • KG, 21.09.2012 - 17 UF 118/12

    Umgangsverfahren: Notwendige Regelungen des Familiengerichts bei Anordnung einer

    (aa) Ausgangspunkt ist dabei, dass allein die Gefahr bzw. der Verdacht eines sexuellen Missbrauchs nicht geeignet sind, um hieran sorgerechtliche Konsequenzen zu knüpfen oder einen völligen Abbruch bzw. Ausschluss des Umgangs zu rechtfertigen (vgl. Senat, Beschluss vom 5. April 2012 - 17 UF 50/12 -, FamRB 2012, 241f. [bei juris Rz. 26] sowie Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis [4. Aufl. 2011], § 2 Rn. 122ff.).

    In den verbleibenden Fällen, in denen lediglich der Verdacht eines sexuellen Missbrauchs geäußert, eine entsprechende Tat letztlich aber nicht nachgewiesen werden kann, ist vom Familiengericht eine Risikoabwägung vorzunehmen: Es ist abzuwägen, inwieweit es gesicherte Anzeichen dafür gibt, dass es tatsächlich zu einem sexuell übergriffigen Verhalten eines Beteiligten gegenüber dem Kind gekommen ist und - soweit dies bejaht wird - weiter, welche Möglichkeiten bestehen, um künftige Gefährdungen vom Kind sicher abzuwenden (vgl. Senat, Beschluss vom 5. April 2012 - 17 UF 50/12 -, FamRB 2012, 241f. [bei juris Rz. 28, 26] sowie MünchKommBGB/Hennemann [6. Aufl. 2012], § 1684 Rn. 67).

  • OLG Hamm, 07.04.2015 - 3 UF 241/13

    Befristeter Ausschluss des Umgangs des Vaters mit seiner minderjährigen Tochter

    Allein die Gefahr bzw. der Verdacht eines sexuellen Missbrauchs ist dabei zwar nicht geeignet, um einen völligen Abbruch bzw. Ausschluss des Umgangs zu rechtfertigen oder hieran sorgerechtliche Konsequenzen zu knüpfen; ein Ausschluss des Umgangsrechtes kommt jedoch in Betracht, wenn ein sexueller Missbrauch nachgewiesen wurde und auch keine anderen Mittel, beispielsweise eine Umgangsbegleitung bzw. -überwachung ersichtlich sind, um Gefahren für die sexuelle Integrität des Kindes vor diesem sicher abzuwenden (vgl. KG Berlin, FamRB 2012, 241f und FamRZ 2013, 308-310; OLG Düsseldorf, FamRZ 2009, 1685, jeweils auch juris).
  • OLG Karlsruhe, 27.07.2023 - 16 UF 86/23

    Übertragung des Sorgerechts im Wege der einstweiligen Anordnung

    Soweit der im Verfahren der einstweiligen Anordnung von einem Elternteil vorgebrachte Verdacht des sexuellen Missbrauchs des Kindes durch den anderen Elternteil nach Ausschöpfung aller, im Eilverfahren zulässigerweise zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen nicht geklärt werden kann, ist eine umfassende Risikoabwägung unter Berücksichtigung des Kindeswohls vorzunehmen, wobei es auf den Grad der Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der erhobenen Anschuldigungen ankommt (zu § 1666 BGB: OLG Hamm, Beschluss vom 2. November 2022 -- 5 UF 108/22 -, Rn. 33, juris; KG Berlin, Beschluss vom 5. April 2012 - 17 UF 50/12 -, Rn. 27-28, juris).
  • OLG Nürnberg, 30.01.2014 - 7 UF 54/14

    Wirksamkeitsvoraussetzungen für übereinstimmende Sorgeerklärungen nicht

    Jedenfalls für Fälle der vorliegenden Art, teilt der Senat aus den dargelegten Gründen nicht die von dem Oberlandesgericht Köln vertretene Auffassung, die familiengerichtliche Billigung von Vereinbarungen der Eltern zur Sorge reiche grundsätzlich nicht aus, um in den Sorgestatus einzugreifen (FamRZ 2013, 214; gestützt auf Kammergericht FamRZ 2013, 46).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht