Rechtsprechung
KG, 05.06.2009 - 13 UF 113/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entzug der Vermögenssorge wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Mutter und nicht aufgeklärter Unklarheiten in den Vermögensverhältnissen der Tochter
- Judicialis
BGB § 1666 Abs 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1666 Abs 2
Entzug der Vermögenssorge wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Mutter und nicht aufgeklärter Unklarheiten in den Vermögensverhältnissen der Tochter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 02.10.2008 - 134 F 17056/07
- KG, 05.06.2009 - 13 UF 113/08
Papierfundstellen
- FamRZ 2009, 2102
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2021 - L 32 AS 2716/14
Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung von Vermögen - Verwertbarkeit - …
Auch der Verbleib der Summe in Höhe von 471.660,14 Euro - nachdem eine Million Euro angelegt worden seien und nur noch ein Restbetrag auf dem Konto der Tochter verblieben sei - habe vom Kammergericht (Beschluss vom 5. Juni 2009 - 13 UF 113/08) nicht aufgeklärt werden können.Dieser Betrag befand sich im November 2005 auf dem Konto Nr. der B Bank (Beschluss des Kammergerichts vom 5. Juni 2009 - 13 UF 113/08 unter Hinweis auf einen von Rechtsanwalt L, dem in diesem Verfahren für die Tochter J handelnden Vermögenssorgepfleger, eingereichten Kontoauszug).
Jedenfalls hatte die Klägerin das auf diesem Konto vorhandene Guthaben verschwiegen, als sie aufgefordert worden war, ein Vermögensverzeichnis für die Tochter anzulegen (Beschluss des Kammergerichts vom 5. Juni 2009, a.a.O.).
- OLG Koblenz, 14.05.2021 - 9 UF 669/20
Schädigung des Kindesvermögens durch Nichtausschlagung einer Erbschaft durch …
Statt oder nach erfolglosen Anordnungen des Familiengerichts gemäß §§ 1667, 1640 BGB kommt als schwerwiegenster Eingriff der teilweise oder völlige Entzug der Vermögenssorge nach § 1666 Abs. 3 Ziffer 6 BGB in Betracht (BT-Drucks 8/2788, 60; KG FamRZ 2009, 2102; BayObLG FamRZ 1977, 144, 146; 1979, 71, 73; 1986, 480, 481; DAVorm 1989, 153, 156). - LSG Berlin-Brandenburg, 16.04.2010 - L 18 AS 329/10 Die Antragstellerin, der das Kammergericht (KG) in der Familiensache 13 UF 113/08 ein "undurchsichtiges Finanzgebaren" bescheinigt und bei der es den Verdacht geäußert hat, dass sie eigene Gelder vor der Einleitung ihres Insolvenzverfahrens auf den Namen ihrer Tochter angelegt habe, um sich selbst als vermögenslos darzustellen (vgl. Beschluss des KG vom 5. Juni 2009), hat auch im vorliegenden Verfahren ihre persönlichen sowie Vermögensverhältnisse nicht nachvollziehbar dargestellt und belegt.