Rechtsprechung
   KG, 06.01.2006 - 4 Ws 183/05   

Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des KG vom 06.01.2006, Az.: 4 Ws 183/05 (Verbindung von Strafsachen gegen Jugendliche und Erwachsene)" von Prof. Dr. Ulrich Eisenberg, original erschienen in: NStZ 2006, 521 - 524.

Verfahrensgang

  • LG Berlin, 29.11.2005 - 47 Js 506/05
  • KG, 06.01.2006 - 4 Ws 183/05

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2006, 521



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Hamm, 02.11.2010 - 5 Ws 364/10  

    Gemeinsame Verhandlung bei Vorwurf von Straftaten gegenüber Jugendlichen und

    Sie soll nur dann in Betracht kommen, wenn im Rahmen der pflichtgemäßen Ermessensentscheidung die besseren Gründe für eine Verbindung sprechen (vgl. KG Berlin, NStZ 2006, 521; OLG Köln, NStZ-RR 2000, 313).
  • OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 1 HEs 147/10  

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen: Verzögerungen durch Trennung eines

    Nach den gesetzgeberischen Vorstellungen und den sich hieran orientierenden Richtlinien des Jugendgerichtsgesetzes (Nr. 1 zu § 103 JGG) soll die Verbindung von Strafsachen gegen Jugendliche/Heranwachsende und Erwachsene in Betracht kommen, wenn im Rahmen der pflichtgemäßen Ermessensentscheidung die besseren Gründe für eine Verbindung sprechen (KG, Beschluss vom 06.01.2006, 1 AR 1324/05 - 4 Ws 183/05; OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.11.1994, 1 Ws 225/94).
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