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   KG, 06.04.2000 - 5 ARs 12/00   

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Wird zitiert von ...  

  • KG, 13.03.2009 - 4 ARs 11/09  

    Strafverfahren: Bindungswirkung einer rechtsfehlerhaften Verweisung an das höhere

    Dies gilt jedoch ausnahmsweise bei solchen Entscheidungen nicht, die an einem derart schweren Mangel leiden, dass es bei Berücksichtigung der Belange der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens vom Standpunkt der Gerechtigkeit aus schlechthin unerträglich wäre, sie als verbindlichen Richterspruch anzunehmen und gelten zu lassen; das ist etwa bei auf Willkür beruhenden oder offensichtlich unhaltbaren Entscheidungen der Fall (vgl. BGHSt 45, 58, 61; KG a.a.O. und Beschlüsse vom 25. Juni 2003 - 3 ARs 5/03 - , vom 5. März 2001 - 3 ARs 3/01 - und 6. April 2000 - 5 ARs 12/00 - OLG Köln, Beschluss vom 12. November 2008 - 2 Ws 488/08 - [juris]; OLG Bamberg NStZ-RR 2005, 377; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 42; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 426; Meyer-Goßner, a.a.O., § 270 Rdnr. 20).
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