Rechtsprechung
| KG, 07.03.2007 - 1 W 43/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
§ 426 Abs 1 BGB, § 22 GKG, § 31 Abs 1 GKG, § 13 KostO
Selbständiges Beweisverfahren: Kostenverteilung bei Betreiben des Verfahrens durch einen kostenbefreiten Antragsteller und einen nicht befreiten Antragsgegner, der selbständige Anträge stellt - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Selbständiges Beweisverfahren - Kostenbefreiter Antragsteller
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- Sozietät Spiess und Collegen (Leitsatz)
Hälftige Kostentragungspflicht des Antragsgegners eines selbständigen Beweisverfahrens bei Kostenfreistellung des Antragstellers
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Selbständiges Beweisverfahren: Kostenbefreiter Antragsteller und Gegenanträge (IBR 2007, 1166)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 21.01.2005 - 82 AR 179/04
- KG, 07.03.2007 - 1 W 43/05
Zeitschriftenfundstellen
- MDR 2007, 986
- BauR 2007, 1110
- IBR 2007, 1166
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 19.09.2008 - 2 W 186/08
Selbständiges Beweisverfahren - Antragsgegner wird zum Antragsteller: Kosten?
Sobald ein Antragsgegner im selbständigen Beweisverfahren durch einen eigenen Antrag zum Angriff übergeht und damit selbst zum Antragsteller wird, haftet er als Veranlassungsschuldner der Staatskasse gegenüber für die durch seinen Antrag veranlassten Kosten des Verfahrens (vgl. KG IBR 2007, 1166 unter Hinweis auf Hartmann, Kostengesetz, 36. Aufl., KV Nr. 1610 Rn. 4;… Hartmann, a. a. O., § 22 GKG, Rn. 5 m. w. N.).
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