Rechtsprechung
| KG, 07.05.2002 - 5 Ws 249/02 |
Volltextveröffentlichungen
- Vereinigung Berliner Strafverteidiger
Sachliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 15.06.2006 - 1 AR 212/06
Strafvollstreckung: Fortdauerende Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für …
6 b) Die so begründete sachliche und örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer endet erst mit der abschließenden (hier der angefochtenen) Entscheidung, nicht hingegen mit der Entlassung des Verurteilten aus der Strafhaft (vgl. BGHSt 28, 82, 83; NStZ-RR 2003, 6, 7 bei Becker NStZ 2001, 165; NdsRpfl 1994, 220; Beschluß vom 19. Januar 2000 - 2 ARs 509/99 - unveröffentlicht; OLG Düsseldorf JMBl NW 2002, 114, 115; Senat, Beschlüsse vom 28. April 2006 - 5 ARs 1/06 - 7. Mai 2002 - 5 Ws 249/02 - 25. April 2002 - 5 Ws 243/02 - und 26. September 1990 - 5 ARs 11/90 -). - KG, 25.04.2002 - 5 Ws 243/02 (Anmerkung der Redaktion: siehe hierzu auch 5 Ws 249/02, Beschluß vom 7. Mai 2002).
- KG, 25.01.2005 - 1 AR 419/03
Strafverfahren: Kostenentscheidung nach begründeter Anhörungsrüge gegen eine …
Die Ansicht, daß die Entscheidung durch ein höherrangiges Gericht keine Beschwer darstelle, ist aber angesichts der gewachsenen Bedeutung der ordnungsgemäßen Ermittlung des gesetzlichen Richters nicht unbestritten (vgl. Senat, Beschlüsse vom 9. Oktober 2002 - 5 Ws 427-428/02 - und 7. Mai 2002 - 5 Ws 249/02 - mit Nachw.).
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