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   KG, 07.06.2011 - 13 UF 272/10   

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https://dejure.org/2011,26487
KG, 07.06.2011 - 13 UF 272/10 (https://dejure.org/2011,26487)
KG, Entscheidung vom 07.06.2011 - 13 UF 272/10 (https://dejure.org/2011,26487)
KG, Entscheidung vom 07. Juni 2011 - 13 UF 272/10 (https://dejure.org/2011,26487)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 Abs 1 VersAusglG, § 5 Abs 3 VersAusglG
    Versorgungsausgleich: Grundlage für die Ausgleichswertermittlung der Versorgungsanstalt Deutsche Bühnen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien zur Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Anrechten in der Versorgungsanstalt der Deutschen Bühnen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 5
    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten in der Versorgungsanstalt der Deutschen Bühnen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 635
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Bremen, 13.12.2010 - 4 UF 103/10

    Anforderungen an die Durchführung des Versorgungsausgleichs durch interne Teilung

    Auszug aus KG, 07.06.2011 - 13 UF 272/10
    Der unterbreitete Vorschlag soll das Familiengericht in die Lage versetzen, die Auskünfte zu prüfen und selbst die Ausgleichswerte festzusetzen (vgl. Dörr/Glockner in MK, 5. Aufl., 2010, § 5 VersAusglG Rn 7; OLG Bremen, Beschluss vom 13.12.2010, 4 UF 103/10, zitiert nach juris).

    Ebenso ist es daher aber in der Entscheidung zu berücksichtigen, wenn sich ein übertragenes Anrecht aus unterschiedlichen Bausteinen zusammensetzt (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 13.12.2010 - 4 UF 103/10; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.12.2010 - 15 UF 238/10 -, jeweils zitiert nach juris).

  • OLG Stuttgart, 13.12.2010 - 15 UF 238/10

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung der Unterschiedlichkeit von

    Auszug aus KG, 07.06.2011 - 13 UF 272/10
    Ebenso ist es daher aber in der Entscheidung zu berücksichtigen, wenn sich ein übertragenes Anrecht aus unterschiedlichen Bausteinen zusammensetzt (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 13.12.2010 - 4 UF 103/10; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.12.2010 - 15 UF 238/10 -, jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10

    Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des

    Auszug aus KG, 07.06.2011 - 13 UF 272/10
    Dabei hat das Gericht insbesondere zu prüfen, ob der vorgeschlagene Ausgleich den Anforderungen einer gleichwertigen Teilhabe im Sinne von § 11 VersAusglG genügt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10, FamRZ 2011, 547).
  • BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 70/85

    Realteilung von Anwartschaften der Bayerischen Ärzteversorgung

    Auszug aus KG, 07.06.2011 - 13 UF 272/10
    Insofern war schon im Rahmen der Realteilung im Sinne von § 1 Abs. 2 VAHRG a.F. anerkannt, dass der Versorgungsträger einen weitgehenden Gestaltungsspielraum hat, welche Bezugsgröße er zur Ermittlung des Ausgleichs wählt (vgl. BGH FamRZ 1988, 1254; Palandt/Brudermüller, BGB 70. Aufl., § 5 VersAusglG Rn 10).
  • OLG Karlsruhe, 02.04.2015 - 18 UF 70/14

    Versorgungsausgleich: Gewährung eines prozentualen Zuschlags zum Ausgleich des

    Nach der Satzung der Beteiligten Ziffer 1 wird als zusätzlicher, angemessener Ausgleich gemäß § 37 Abs. 1 a) der Satzung in Verbindung mit der darin enthaltenen Tabelle unter Berücksichtigung des Alters der Ausgleichsberechtigten ein angemessener Zuschlag zur Altersversorgung von 10, 1 % gewährt (vgl. BGH FamRZ 2011, 547, juris Rn. 20: 9% angemessen; KG FamRZ 2012, 635: 3% angemessen).

    Einer ausdrücklichen Benennung des Zuschlags oder dessen betragsmäßiger Bezifferung im Tenor der Entscheidung bedarf es daher nicht (KG FamRZ 2012, 635; Johannsen/Henrich/Holzwarth, Familienrecht, 6. Auflage 2015, § 11 VersAusglG Rn. 21; Weg, der Versorgungsausgleich, 3. Auflage 2013, Rn. 454; juris-PK/Breuers, BGB, 7. Auflage 2014, § 11 VersAusglG Rn. 48).

  • OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 5 UF 15/12

    Versorgungsausgleich: Durchführung durch Umrechnung in Versorgungspunkte

    Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Berechtigte einen Anteil des Anrechts erhält, der unter Berücksichtigung seines Alters dem Wert des Anteiles des Verpflichteten entspricht (vgl. auch KG FamRZ 2012, 635 zu einem Anrecht, das als Monatsrente auszuweisen ist). .
  • OLG Saarbrücken, 25.11.2011 - 6 UF 142/11

    Versorgungsausgleich: Beschwerdebefugnis eines Versorgungsträgers bei Anfechtung

    Eine Beschwerdeberechtigung ergibt sich nicht aus § 59 Abs. 3 FamFG (anders - ohne Begründung - KG, Beschluss vom 7. Juni 2011 - 13 UF 272/10 -, juris).
  • KG, 02.04.2021 - 19 UF 3/21

    Durchführung der internen Teilung bei einer privaten Altersvorsorge in Form der

    Insofern ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass der Versorgungsträger einen weitgehenden Gestaltungsspielraum hat, welche Bezugsgröße er zur Ermittlung des Ausgleichs wählt (OLG Hamm, Beschluss v. 25.1.2013, 10 UF 278/11, Rn. 20; Kammergericht Beschluss v. 7.6.2011, 13 UF 272/10, Rn, 7).
  • KG, 22.03.2021 - 19 UF 3/21

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich einer fondsgebundenen

    Insofern ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass der Versorgungsträger einen weitgehenden Gestaltungsspielraum hat, welche Bezugsgröße er zur Ermittlung des Ausgleichs wählt (OLG Hamm, Beschluss v. 25.1.2013, 10 UF 278/11, Rn. 20; Kammergericht Beschluss v. 7.6.2011, 13 UF 272/10, Rn, 7).
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