Rechtsprechung
   KG, 08.02.2006 - 25 UF 74/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,18126
KG, 08.02.2006 - 25 UF 74/05 (https://dejure.org/2006,18126)
KG, Entscheidung vom 08.02.2006 - 25 UF 74/05 (https://dejure.org/2006,18126)
KG, Entscheidung vom 08. Februar 2006 - 25 UF 74/05 (https://dejure.org/2006,18126)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,18126) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Übertragung des Personensorgerechts durch die Kindesmutter auf die Pflegemutter

  • Judicialis

    BGB § 1630 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1630 Abs. 3
    Übertragung der Personensorge auf die Pflegemutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1291
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Braunschweig, 02.01.2001 - 1 UF 176/00

    Anforderungen an die Zustimmung der Eltern zur Übertragung der elterlichen Sorge

    Auszug aus KG, 08.02.2006 - 25 UF 74/05
    Die Kindesmutter ist nach den Ermittlungen des Senats insbesondere auch nach den entsprechenden Angaben der Pflegemutter, allein sorgeberechtigt, so dass ihre Zustimmung ausreichend ist (vgl. OLG Braunschweig FamRZ 2002, 118).
  • VG Freiburg, 23.09.2016 - 4 K 88/15

    Kostenerstattung zwischen zwei Jugendhilfeträgern bei unterschiedlichen Orten der

    Da das Recht der Vermögenssorge durch das Amtsgericht C. M. nicht ebenfalls übertragen wurde, kann die für die unterschiedliche Auffassung der Beteiligten maßgebliche Frage hier dahingestellt bleiben, ob es zulässig sein kann, das elterliche Sorgerecht vollständig, also sowohl das uneingeschränkte Personen- als auch das Vermögenssorgerecht, im Wege von § 1630 Abs. 3 BGB zu übertragen ( vgl. hierzu dies verneinend - allerdings ohne klare Differenzierung zwischen dem umfassenden elterlichen Sorgerecht und dem Personensorgerecht - Thür. OVG, Beschluss vom 09.12.2008 - 1 UF 162/08 -, juris; Y. Döll, in: Erman, BGB, 14. Aufl. 2014, § 1630 RdNr. 12; zur anderen Auffassung, die eine vollständige Übertragung des elterlichen Sorgerechts nach § 1630 Abs. 3 BGB für zulässig hält, siehe KG [Berlin], Beschluss vom 08.02.2006 - 25 UF 74/05 -, juris; ebenso - ausdrücklich gegen den o. gen. Beschluss des OVG Thür. - AG Erfurt, Beschluss vom 19.06.2014 - 36 F 533/14 -, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 15.01.2004 - 2 K 1126/02 -, juris; B. Hamdan, in: jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 1630 RdNrn. 12 ff. ).
  • OLG Celle, 12.09.2016 - 19 UF 95/16

    Elterliche Sorge - vollständige Übertragung auf Pflegeeltern

    aa) Während eine Auffassung davon ausgeht, dass die elterliche Sorge nicht in vollem Umfang auf die Pflegeperson übertragen werden kann, weil der Wortlaut dem entgegenstehe und die Pflegeperson in diesem Fall nicht zum Pfleger sondern zum Vormund bestellt werden müsste (vgl. OLG Jena FamRZ 2009, 992; Palandt/Götz, 75. Auflage, § 1630 Rn. 11; Erman/Döll, BGB, 14. Aufl., § 1630 Rn. 12; NK-BGB/Rakete-Dombek, 3. Aufl., § 1630, Rn. 19; Windel FamRZ 1997, 713, 721 f.), hält die Gegenansicht auch die Übertragung der elterlichen Sorge insgesamt für möglich, wenn dies dem Kindeswohl und einer ordnungsgemäßen Betreuung dient (vgl. KG FamRZ 2006, 1291 f.; MünchKommBGB/Huber, 6. Aufl., § 1630 Rn. 26; Bamberger/Roth/Veit, 3. Auf., § 1630 Rn. 11; JurisPK/Hamdan, § 1630 Rn. 21; Eisele FamRZ 2003, 954, 955; wohl auch Gleißl/Suttner FamRZ 1982, 122, 123).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2019 - 6 UF 144/19
    Die Gegenansicht (Veit in: BEckOK Rn 13; OLG Celle FamRZ 2017, 450; KG FamRZ 2006, 1291; Huber in Münchener Kommentar zum BGB, § 1630, Rn. 15, 25 ff.) hält hingegen die Übertragung aller Angelegenheiten der elterlichen Sorge des § 1630 Abs. 1 BGB für möglich.
  • AG Erfurt, 19.06.2014 - 36 F 533/14

    Sorgerecht: Übertragung des Sorgerechts auf die Großeltern

    Dies entspräche nicht dem Zweck der Regelung in § 1630 Abs. 3 BGB (KG Berlin, Beschluss vom 08. Februar 2006 - 25 UF 74/05 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 10.08.2023 - 9 UF 91/23
    Während eine Auffassung davon ausgeht, dass die elterliche Sorge nicht in vollem Umfang auf die Pflegeperson übertragen werden kann, weil der Wortlaut dem entgegenstehe und die Pflegeperson in diesem Fall nicht zum Pfleger sondern zum Vormund bestellt werden müsste (vgl. Grüneberg, BGB, 82. Auflage 2023, § 1630 Rn. 11 m. w. N. zur Rechtsprechung und Literatur; Döll in: Erman BGB, Kommentar, 16. Auflage 2020, § 1630 Rn. 12 m. w. N.), hält die Gegenansicht auch die Übertragung der elterlichen Sorge insgesamt für möglich, wenn dies dem Kindeswohl und einer ordnungsgemäßen Betreuung dient (vgl. OLG Celle, FamRZ 2017, 450 m. w. N.; KG, FamRZ 2006, 1291; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.10.2019, II-6 UF 144/19, 6 UF 144/19, zitiert nach juris; MünchKommBGB/Huber, 8. Auflage 2020, § 1630 Rn. 25 m. w. N.).
  • AG Ibbenbüren, 13.11.2008 - 40 F 166/08

    Gebotenheit der Übertragung der elterlichen Sorge auf zwei Pflegeeltern bei einem

    Dieser ermöglicht zunächst die Übertragung der gesamten elterlichen Sorge (KG FamRZ 2006, 1291f. ; Beschl.v. 08.02.2006 - 25 UF 74/05 ).
  • AG Marl, 05.02.2013 - 36 F 162/12

    Elterliche Sorge Großmutter Pfleger

    Diese ist nur gewährleistet, wenn die Pflegemutter alle Fragen, die die Personensorge betreffen, regeln kann (Kammergericht Berlin, Beschluss vom 08.02.2006, Az.: 25 UF 74/05, FamRZ 2006, 1291).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht