Rechtsprechung
   KG, 08.08.2006 - 5 Ws 284,348-355/06   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Vereinigung Berliner Strafverteidiger

    Verteidigerbeiordnung im Revisionsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140 Abs. 2
    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen Pflichtverteidiger zu bestellen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen Pflichtverteidiger zu bestellen

Zeitschriftenfundstellen

  • StV 2007, 570



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Wird zitiert von ... (12)  

  • OLG Hamm, 13.09.2012 - 3 Ws 249/12  

    Pflichtverteidiger, Revisionsverfahren; Revisionsbegründungsschrift

    Zur Bestellung eines Pflichtverteidigers zum Zwecke der Mitwirkung bei der Erstellung einer Revisionsbegründungsschrift (im Anschluss an KG, NStZ 2007, 663).

    Liegen die Voraussetzungen für eine Pflichtverteidiger-bestellung nach dieser Vorschrift ohne Berücksichtigung der mit der Abfassung einer Revisionsbegründungsschrift verbundenen Schwierigkeiten nicht vor - dies hat das Landgericht in seinem Nichtabhilfebeschluss zutreffend dargelegt -, kann die Notwendigkeit der Pflichtverteidigerbestellung nicht allein mit dem Argument bejaht werden, das Revisionsrecht sei für einen Angeklagten zu kompliziert (KG, NStZ 2007, 663).

  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 348/06  

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen

  • KG, 14.07.2010 - 4 Ws 77/10  

    § 44 StPO, § 45 Abs 2 StPO

    Eine rückwirkende nachträgliche Beiordnung kommt nicht in Betracht (vgl. KG NStZ 2007, 663 m.w.N.), weil die Bestellung eines Pflichtverteidigers in erster Linie der Sicherung einer ordnungsgemäßen Verteidigung des Angeklagten dient, die nachträglich für einen abgeschlossenen Verfahrensabschnitt nicht mehr herbeigeführt werden kann.
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