Rechtsprechung
   KG, 09.03.2006 - 5 Ws 563/05   

Kurzfassungen/Presse

  • wkdis.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Beiordnung zum Pflichtverteidiger unwirksam

Zeitschriftenfundstellen

  • StV 2007, 372



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Wird zitiert von ... (22)  

  • OLG Hamm, 24.10.2012 - 3 Ws 215/12  

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung, Strafvollstreckungsverfahren.

    Der Senat hält an der nach wie vor herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung fest, nach der eine nachträgliche (rückwirkende) Bestellung eines Verteidigers nicht mehr möglich ist, sobald das betreffende Verfahren - wie hier - rechtskräftig abgeschlossen ist (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 20.07.2009, 1 StR 344/08, bei Juris = NStZ-RR 2009, 348; OLG Hamm, Beschluss vom 10.07.2008, Az. 4 Ws 181/08, bei Juris = NStZ-RR 2009, 113; Kammergericht, Beschluss vom 09.03.2006, Az. 5 Ws 563/05, bei Juris = StV 2007, 372).
  • OLG München, 13.01.2012 - 1 Ws 25/12  

    Rückwirkende Pflichtverteidigerbestellung; Antragstellung; Beschwerde

    Eine nachträgliche, rückwirkende Bestellung für das bereits abgeschlossene Strafverfahren ist daher unzulässig (vgl. nur Meyer-Goßner § 141 Rn. 8 und BGH NStZ-RR 2009, 348; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 113; KG Berlin StV 2007, 372 - mit Ausführungen insbesondere auch zur häufig abweichenden Praxis der Landgerichte).

    Wie das Kammergericht Berlin in seiner Entscheidung vom 09.03.2006 (KG StV 2007, 372) völlig zu Recht ausgeführt hat, darf § 141 StPO nicht in eine Sozialregelung für mittellos gewordene Angeklagte verkehrt werden - und selbstredend auch nicht in eine kostenmäßige "Grundsicherung" des Verteidigers.

  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 284/06  

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen

    Das Berufungsverfahren ist abgeschlossen; eine rückwirkende nachträgliche Beiordnung kommt nicht in Betracht (vgl. Senat, Beschluß vom 9. März 2006 - 5 Ws 563/05 - Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl., § 141 Rdn. 8 - jew. mit weit. Nachw.).
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  • OLG Schleswig, 24.01.2008 - 2 Ws 8/08  

    Nachträgliche Beiordnung eines Pflichtverteidigers auch bei einvernehmlicher

    Eine nachträgliche, rückwirkende Bestellung für das im Rechtszug abgeschlossene Verfahren ist schlechthin unzulässig und unwirksam und mithin grundsätzlich ausgeschlossen, und zwar auch dann, wenn der Wahlverteidiger oder der Rechtsanwalt, den der Angeklagte als den zu stellenden Pflichtverteidiger benannt hatte, seine Bestellung beantragt hatte (KG Berlin, Beschluss vom 9. März 2006 - 5 Ws 563/05 - zitiert nach Juris; in StV 2007, 372 ff).
  • KG, 12.10.2012 - 2 Ws 357/12  

    Befugnis der Justizvollzugsanstalt zum Anhalten unfrankierter Briefe des

    Dies gilt auch dann, wenn versehentlich über einen rechtzeitig gestellten Antrag nicht entschieden worden ist (vgl. KG, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 3 Ws 13/11 - und Senat, Beschluss vom 9. März 2006 - 5 Ws 563/05 -).
  • OLG Hamm, 27.05.2008 - 5 Ws 184/08  

    Pflichtverteidigerbeiordnung; nachträgliche; Unzulässigkeit

    Eine nachträgliche und mit Rückwirkung versehene Pflichtverteidigerbestellung, wie sie der Angeklagte mit seiner nach Abschluss des Strafverfahrens erhobenen Beschwerde gegen die Ablehnungsentscheidung der Strafkammervorsitzenden vom 11. April 2008 letztlich begehrt, ist - worauf die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme vom 15. Mai 2008 zutreffend hingewiesen hat - nach ganz überwiegender Auffassung, die auch der Senat teilt, schlechthin unzulässig und mithin grundsätzlich ausgeschlossen (zu vgl. BGH NStZ 1997, 299; StV 1989, 378; OLG Hamm, Beschluss vom 04.03.2008 - 2 Ws 374 u. 375/07; Beschluss vom 28.06.2007 - 2 Ws 174/07; Beschluss vom 06.07.2004 - 1 Ws 203/04; Beschluss vom 02.11.2004 - 1 Ws 270/04; Beschluss vom 20.07.2000 - 1 Ws 206/00; Beschluss vom 24.08.1999 - 4 Ws 301/99; OLG Schleswig, Beschluss vom 24.01.2008 - 2 Ws 8/08 = SchlHA 2008, 174; KG Berlin, Beschluss vom 09.03.2006 - 5 Ws 563/05; OLG Düsseldorf, JMBl NW 2003, 58 und JMBl NW 1998, 22; NStZ-RR 1996, 171; Meyer-Goßner, § 141 Rdnr. 8).
  • LG Itzehoe, 07.06.2010 - 1 Qs 95/10  

    Pflichtverteidiger, inhaftierter Beschuldigter, Anwendungsbereich,

    Hierfür ist nach dem Abschluss eines Strafverfahrens kein Raum mehr (BGH NStZ 1997, 299 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 11.12.2002 - Az.. 2 Ws 307/02, zit. nach Juris; KG StV 2007, 372 ff. m. w. N.).
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 348/06  

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen

    Das Berufungsverfahren ist abgeschlossen; eine rückwirkende nachträgliche Beiordnung kommt nicht in Betracht (vgl. Senat, Beschluß vom 9. März 2006 - 5 Ws 563/05 - Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl., § 141 Rdn. 8 - jew. mit weit. Nachw.).
  • OLG Bamberg, 15.10.2007 - 1 Ws 675/07  
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  • LG Halle, 28.12.2009 - 6 Qs 69/09  
    Verzögert das Gericht die Bearbei­tung des Antrags auf Bestellung eines Pflichtverteidigers, so steht dem Be­schuldigten, der wegen der Auswahlregelung des § 142 Abs. 1 S.2 StPO auch nicht Gefahr läuft, dass ein anderer Rechtsanwalt bestellt wird, alsbald die Möglichkeit der Untätigkeitsbeschwerde zur Verfügung, weil das Unterlassen einer Entscheidung in diesem Fall einer ablehnenden Entscheidung gleich zu achten wäre (KG Berlin, Strafverteidiger 2007, 372, 375; LG Magdeburg, NStZ-RR 2009, 87 f.).
  • OLG Rostock, 14.04.2010 - I Ws 96/10  

    Rückwirkende Beiordnung eines Wahlverteidigers

  • LG Leipzig, 04.07.2011 - 6 Qs 31/11  

    rr - Pflichtverteidiger, Beiordnung, rückwirkende, Einstellung, § 154

  • KG, 12.04.2012 - 4 Ws 32/12  

    Keine nachträgliche, rückwirkende Bestellung eines Verteidigers für ein im

  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 355/06  

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen

  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 353/06  

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen

  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 351/06  

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen

  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 349/06  

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen

  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 354/06  

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen

  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 352/06  

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen

  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 350/06  

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen

  • KG, 08.08.2006 - 2 AR 76/06  

    Notwendige Verteidigung: Erforderlichkeit einer Pflichtverteidigerbeiordnung für

  • OLG Schleswig, 24.01.2008 - 2 Ws 9/08  

    Pflichtverteidiger

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