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   KG, 09.10.2008 - 12 U 168/08   

Volltextveröffentlichungen

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    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall im Zusammenhang mit einem Fahrstreifenwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs

Verfahrensgang

  • LG Berlin, 28.05.2008 - 24 O 475/05
  • KG, 09.10.2008 - 12 U 168/08

Zeitschriftenfundstellen

  • NZV 2009, 458



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 30.11.2010 - VI ZR 15/10  

    Verfahrensrecht - Anscheinsbeweis bei einem Auffahrunfall

    Zeige das Unfallgeschehen das typische Gepräge eines Auffahrunfalls, so könne sich der Unfallgegner nicht mit der bloßen Behauptung der lediglich theoretischen Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufs entlasten mit der Folge, dass es nunmehr Sache des Vorausfahrenden sei, den theoretisch in Betracht kommenden Unfallverlauf im Sinne einer beweisrechtlichen "Vorleistung" auszuschließen (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 19. Juli 2005 - 4 U 209/04, 31/05, [...], Rn. 2; KG, Beschluss vom 9. Oktober 2008 - 12 U 168/08, NZV 2009, 458 459).
  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 177/10  

    Schadensrecht - Anscheinsbeweis bei KfZ-Auffahrunfällen

    Zeige das Unfallgeschehen das typische Gepräge eines Auffahrunfalls, so könne sich der Unfallgegner nicht mit der bloßen Behauptung der lediglich theoretischen Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufs entlasten mit der Folge, dass es Sache des Vorausfahrenden sei, den theoretisch in Betracht kommenden Unfallverlauf im Sinne einer beweisrechtlichen "Vorleistung" auszuschließen (vgl. OLG Saarbrücken, OLGR Saarbrücken 2005, 813, 814; KG, NZV 2009, 458, 459).
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