Rechtsprechung
| KG, 10.03.2005 - 8 U 217/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
§ 154 Abs 2 BGB
Verabredung der Beurkundung des beabsichtigten Vertrages: Nichtanwendung der Zweifelsregelung bei Nichtbeurkundung des Vertrages - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit mietvertraglicher Regelungen bei fehlendem schriftlichen Vertragsabschluss
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mietrecht - Zweifelsregelung nicht bei Einigung über wesentliche Fragen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 20.08.2004 - 208 C 21/04
- KG, 10.03.2005 - 8 U 217/04
Zeitschriftenfundstellen
- MDR 2005, 1276
- NZM 2005, 537 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 08.10.2008 - XII ZR 66/06
Mietrecht - Formlose Fortführung des Vertrags trotz Schriftformklausel
Aber auch wenn die Parteien den noch nicht beurkundeten Vertrag einvernehmlich in Vollzug setzen, können sie damit zu erkennen geben, dass der Vertrag ohne Rücksicht auf die nicht eingehaltene Schriftform wirksam werden soll (vgl. BGHZ 119, 283, 291; BGH NJW-RR 1997, 669, 670; KG MDR 2005, 1276). - LG Essen, 08.11.2005 - 19 O 250/05
Zivilrecht
Das von Klägerseite angeführte Urteil des Kammergerichts vom 10.03.2005, 8 U 217/04, wonach die Zweifelsregel des § 154 Absatz 2 BGB jedenfalls dann nicht greifen soll, wenn die Parteien sich auf die Essentialia geeinigt und über Monate hin entsprechend dieser vertraglichen Vereinbarung verhalten haben, passt hier nicht.
