Rechtsprechung
| KG, 10.03.2009 - 2 Ws 9/08, 1 AR 1833/07 - 2 Ws 9/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
§ 2 StrEG, § 8 Abs 3 S 1 StrEG
Strafverfolgungsentschädigung: Anspruchsberechtigung des im Beschlagnahmebeschluss nicht genannten Eigentümers beschlagnahmter Gegenstände; Durchsetzung eines Anspruchs auf Ergänzung der Entschädigungsentscheidung; Strafverfolgungsentschädigung: Anspruchsberechtigung des im Beschlagnahmebeschluss nicht genannten Eigentümers beschlagnahmter Gegenstände; Durchsetzung eines Anspruchs auf Ergänzung der Entschädigungsentscheidung - Vereinigung Berliner Strafverteidiger
Keine Entschädigung nach Beschlagnahme für Mitbeschuldigten
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 11.02.2010 - 3 Ws 111/10
Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Grenzen der Entscheidungsbefugnis …
Nach h. M. ist eine isolierte Entscheidung auch dann möglich, wenn eine Entscheidung über die Entschädigung einer (hier: der Sicherstellung) von mehreren Verfolgungsmaßnahmen (hier: Sicherstellung und Untersuchungshaft) im Urteil aus welchen Gründen auch immer unterblieben ist und der Angeklagte - wie hier - nicht über ein Beschwerderecht gegen die unterbliebene Entscheidung belehrt wurde (…vgl. Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl.; § 8 Rn 7 mwN; für diesen Fall wohl auch KG, Beschl. v. 10.03.2009 - 2 Ws 9/08 -juris vgl. Abs. Nr. 19).Der Kammer oblag nach erfolgtem Freispruch des früheren Anklagten (vgl. § 2 I StrEG) nach alledem nur die Prüfung, ob sich die grundsätzlich entschädigungspflichtige (§ 2 II Nr. 4 StrEG), weil vollzogenen Sicherstellung des Fahrzeugs gegen ihn als ehemaligen Beschuldigten richtete (vgl. KG, Beschl. v. 10.03.2009 - 2 Ws 9/08 - juris; OLG Hamburg) und ob die Ausschluss- oder Versagungsgründe vorlagen.
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