Rechtsprechung
   KG, 10.05.2004 - 12 U 122/03   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    § 249 Abs 2 S 2 BGB, § 535 BGB, § 9 AGBG
    Gewerberaummiete: Formularmäßige Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter; fiktive Berechnung des Schadensersatzes wegen unterlassener Schönheitsreparaturen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang und Durchführungspflicht von Schönheitsreparaturen bei Wohnungskündigung

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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

  • LG Berlin, 14.03.2003 - 32 O 750/02
  • KG, 10.05.2004 - 12 U 122/03



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Wird zitiert von ... (2)  

  • AG Berlin-Neukölln, 15.03.2006 - 19 C 398/05  

    Wohnraummiete: Unwirksamkeit starrer Renovierungsquoten bei Auszug vor Fälligkeit

    Ein pauschales Bestreiten genügt hier nicht in Hinblick auf den substantiierten Vortrag des Beklagten (vgl. hierzu KG, Urteil vom 10.5.2004, 12 U 122/03).

    Bei Vermietung einer bei Vertragsbeginn nicht renovierten Wohnung ist die formularmäßige Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter nach Maßgabe eines Fristenplans jedenfalls dann wirksam, wenn die Renovierungsfristen mit dem Anfang des Mietverhältnisses zu laufen beginnen (vgl. BGH, NJW 1987, 2575; KG, Urteil vom 10.5.2004, 12 U 122/03).

  • KG, 21.06.2004 - 12 U 7/03  

    Gewerberaummiete: Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf Mieter bei unrenoviert

    Dass der Beklagte die vermieteten Räume hier in unrenoviertem Zustand übernommen hat, führt zu keiner anderen rechtlichen Beurteilung, denn im Gegenzug hat die Klägerin dem Beklagten die fraglichen Räume im Zeitraum Oktober 1999 bis zum 31. Dezember 1999 mietfrei überlassen (vgl. Senat, Urteil vom 18.03.2004 - 12 U 282/02 -, NZM 2004, 424; Urteil vom 10. Mai 2004 - 12 U 122/03 - Bub/Treier/Kraemer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., III Rdnr. 1077).
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