Rechtsprechung
| KG, 11.02.2008 - 8 U 151/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
§ 249 BGB, § 280 BGB
Gewerberaummiete: Obhutspflichten des Mieters hinsichtlich der Aufbewahrung von Schlüsseln; Gewerberaummiete: Obhutspflichten des Mieters hinsichtlich der Aufbewahrung von Schlüsseln - Kanzlei Prof. Schweizer
BGB §§ 280 I, 249 II 1, 278, 535
Mieter haben mit den Ihnen überlassenen Schlüsseln sorgsam umzugehen [Mietrecht // Pflichtverletzung; Gewerberaummiete; Schlüssel; Aufbewahrung]
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation und Volltext)
Schlüsselverlust
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Obhutspflichtverletzung des Mieters zur Aufbewahrung von Schlüsseln
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mietrecht - Obhutspflichten bei der Aufbewahrung von Schlüsseln
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (7)
- bethgeundpartner.de (Kurzinformation)
Gewerbliches Mietrecht: Verlorener Schlüssel
- info-m.de (Leitsatz)
Schlüsselverlust: Haftet der Mieter auf Ersatz der Schließanlage?
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Teurer Verlust eines Schlüssels für gemietetes Gewerbeobjekt
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Auf Schlüssel sorgfältig achtgeben
- recht-gehabt.de (Kurzinformation)
Schlüssel verloren: Was tun? Vermieter informieren?
- anwaeltin-krueger.de
(Leitsatz und Zusammenfassung)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Schlüssel für Geschäftsräume aus dem Auto gestohlen - Verstoß gegen die Obhutspflicht - Mieter haftet bei Schlüsselverlust
Besprechungen u.ä. (3)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Obhutspflichten bei der Aufbewahrung von Schlüsseln (IMR 2008, 199)
- beck-blog (Kurzanmerkung)
Verlust des Schlüssels Schadensersatz von mehr als 10.000 EURO
- slp-law.de
, S. 1 (Entscheidungsbesprechung)
Verantwortlichkeit des Mieters für Schlüssel
Verfahrensgang
- LG Berlin, 17.07.2007 - 29 O 83/07
- KG, 11.02.2008 - 8 U 151/07
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2008, 1245
- MDR 2008, 1029
- NZM 2009, 294
- NZV 2009, 46 (Ls.)
- ZMR 2008, 618
- VersR 2008, 694
- IMR 2008, 199
Wird zitiert von ... (4)
- LG Berlin, 21.08.2008 - 67 S 147/08 KG, Urteil vom 11.02.2008, 8 U 151/07, in GE 2008, 599, ZMR 2008, 618 Zu den Obhutspflichten des Mieters hinsichtlich der Aufbewahrung von Schlüsseln (hier: Aufbewahrung unter dem Sitz eines Kfz in einer Notebooktasche).
- AG Halle-Saalkreis, 17.03.2009 - 93 C 4044/08
Wohnraummietrecht - Schadensersatzpflicht des Mieters bei Schlüsselbeschädigung?
(KG Berlin, Urteil vom 11. Februar 2008, Az. 8 U 151/07, zitiert nach juris.) Es ist aber nicht vorgetragen oder sonst zu erkennen, wie der Beklagte konkret gegen diese Obhutspflicht verstoßen haben soll. - AG Ahrensburg, 25.06.2010 - 47 C 1171/09
Mietrecht - Schlüsselaufbewahrung im Wertfach -> Keine Obhutspflichtverletzung
Der Mieter hat nach § 535 BGB die Pflicht, alles zu unterlassen, was Schaden an und in Bezug auf die Mietsache verursachen kann, wozu auch der Verlust des Haus- und Wohnungsschlüssels zählt (vgl. Weidenkaff in Palandt, § 535 BGB Rd. 85, KG Berlin Urteil vom 11.02.2008- Az.: 8 U 151/07 zit. nach Juris), wobei er nach § 276 Abs. 1 BGB nur Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten hat. - AG Frankfurt/Main, 12.05.2010 - 33 C 4131/09
Mietrecht - Offenes Liegenlassen eines Schlüssels = Verletzung der Obhutspflicht
Mit Wissen und Wollen der Beklagten zu 1) und 2) hielten sich die Mitarbeiterinnen in den Mieträumen auf und verfügten über den Schlüssel G 7, befindlich am Schlüsselbund (vgl. KG Berlin, Urteil vom 11.2.2008, 8 U 151/07, Rn. 7, 9, zitiert nach juris).
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